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Tod vor der Reise Der Erbe muss die Rechnung begleichen

Weite oder teure Reisen werden oft lange im Voraus gebucht. Doch was, wenn der Reisende vor Antritt der Reise stirbt?

Grundsätzlich gilt: Der mit dem Reiseveranstalter abgeschlossene Vertrag gilt weiterhin, erklärt das Deutsche Forum für Erbrecht.
Neuer Vertragspartner sei dann als Gesamtrechtsnachfolger der Erbe. Ist die Reise noch nicht vollständig bezahlt, sei der Erbe verpflichtet, den ausstehenden Betrag zu begleichen. Dafür dürfe er dann allerdings auch die Reise antreten, erklären die Erbrechtsexperten. Denn das Reiserecht sehe ausdrücklich vor, dass die Person des Reisenden bis zum Reiseantritt noch wechseln kann. Der Veranstalter könne allerdings die dadurch entstehenden Mehrkosten vom neuen Vertragspartner verlangen. Betroffene sollten sich über die eventuell anfallenden Kosten rechtzeitig beim Reiseveranstalter informieren.
Wenn der Erbe nicht verreisen kann oder will, habe er das Recht zum Reiserücktritt. In diesem Fall sei der Reiseanbieter aber berechtigt, Stornogebühren in Höhe von bis zu 50 Prozent des Reisepreises zu verlangen. Wichtig ist daher der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung der Reise.

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(16.08.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.