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Tollwutgefahr Im Urlaub streunende Tiere meiden

Ob Hunde oder Katzen, Affen oder Fledermäuse: Streunende Tiere können Tollwut übertragen. Urlauber sollten sich deswegen von ihnen fernhalten - und nach einem Biss schnell reagieren.

Urlauber machen wegen der Tollwutgefahr besser einen Bogen um streunende Tiere. »Die meisten Tollwutfälle treten auf, wenn Menschen auf Tiere zugehen«, sagt Helmut Jäger vom Reisemedizinischen Zentrum der Bernhard-Nocht-Klinik in Hamburg. Die infizierten Tiere liefen selten Menschen hinterher.
Der indische Subkontinent, aber auch Osteuropa seien Gegenden, in denen Tollwut häufig vorkommt. Hunde, Katzen, aber auch Affen und Fledermäuse seien oft Überträger. Kleine Kinder verstünden nicht, warum sie Abstand halten sollen. Daher müssten die Eltern darauf achten, dass sie nicht mit Tieren spielten.
Werden Urlauber gebissen, sollten sie sofort zum Arzt gehen. Stellt dieser ein Tollwutrisiko fest, werde er eine Impfung veranlassen. »Wenn man sich direkt nach dem Biss impfen lässt, besteht keine Gefahr«, sagt Jäger.

(26.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.