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Tomatensaft Warum trinken so viele Menschenden Saft im Flugzeug?

Im Flugzeug trinken viele Passagiere Tomatensaft. Und das, obwohl sie es sonst nicht tun. Warum eigentlich?

An Bord eines Flugzeuges schmeckt vielen Tomatensaft. Was steckt dahinter? Tatsächlich liegt das laut Experten am besseren Geschmack.
»Am Boden riecht Tomatensaft leicht muffig und schmeckt lasch«. So erklärt es Volker Scheible, Produktleiter Bordservice und Lounges bei Lufthansa. »An Bord tritt er harmonisch in Erscheinung, schmeckt tendenziell süß und fruchtig und deutlich nach Tomaten«.
Dass Tomatensaft an Bord besser schmeckt, haben Forscher am Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP in Holzkirchen wissenschaftlich nachweisen können. Der Grund: In einem Flugzeug in rund 10.000 Meter Höhe nehmen die Geschmacksnerven wegen des anderen Luftdrucks und der geringeren Luftfeuchtigkeit anders wahr. Das fruchtige Aroma des Tomatensaftes kommt dort besonders gut heraus. Man muss den Saft aber gut salzen, weil Salz nicht so stark geschmeckt wird.
»Hinzu kommt sicherlich der Nachahmer-Effekt«, sagt Scheible. »Wenn man sieht, dass andere Fluggäste Tomatensaft bestellen, kommt man dadurch ebenfalls auf die Idee«. Außerdem sei Tomatensaft besonders nahrhaft und ersetze so auch schon mal eine kleine Mahlzeit.

(07.01.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.