fbpx
In diesem Sommer in die Ferne reisen? Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung hält das für ausgeschlossen. Aber Urlaub in der Deutschland sei vorstellbar

In diesem Sommer in die Ferne reisen? Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung hält das für ausgeschlossen. Aber Urlaub in der Deutschland sei vorstellbar

Tourismusbeauftragter erklärt Vorerst keine großen Fernreisen möglich

Viele Bürger fragen sich derzeit, was mit ihrem Sommerurlaub passiert. Balkonien statt Karibik - oder doch an die Ostsee? Aber wenn, dann nur unter klare Sicherheitskriterien.

In der Corona-Krise hält der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, Sommerurlaub in Deutschland für möglich - aber keine großen Fernreisen. Er sprach sich allerdings für vorsichtige Lockerungen bei der geltenden weltweiten Reisewarnung aus.

Der CDU-Politiker sagte: «Große Fernreisen werden in diesem Jahr eher ausfallen. Es steht für viele Heimaturlaub auf dem Programm. Ich gehe davon aus, dass das möglich sein wird, hoffentlich auch schon im Sommer.» Dazu brauche es aber klare Sicherheitskriterien. «Sicherheitsabstände, regelmäßige Desinfektion oder auch Tests für Personal und Mitarbeiter sind sicher vorstellbar.»

Einschränkungen auch bei Reisen innerhalb Deutschlands

Deutschland sei groß und habe sehr viele schöne Reiseziele, sagte Bareiß. «Aber in der Tat kann es natürlich an besonders beliebten Zielen auch zu Problemen kommen. Sicherheitsregeln und Abstand spielen diesen Sommer eine große Rolle. Handtuch an Handtuch am Nordseestrand wird es dieses Jahr nicht geben. Die Menschen sind bisher sehr verantwortungsvoll mit der Lage umgegangen und ich vertraue darauf, dass Reisen, wenn auch mit Einschränkungen, möglich sein wird.»

Insbesondere hat Bareiß Hoffnung auf Sommerurlaube in gemieteten Ferienwohnungen und -häusern gemacht. Er glaube, es werde «im Sommer problemlos möglich sein», Ferienwohnungen und Ferienhäuser zur Vermietung aufzumachen. Er sehe auch keinen Grund, normale Hotelzimmer nicht schrittweise zu öffnen, sagte Bareiß. Für die Hotelrestaurants und Frühstücksbuffets könne man Lösungen finden.

Auch Urlaub auf dem Bauernhof vorstellbar

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner rät unter den jetzigen Umständen dazu, in Deutschland Sommerurlaub auf dem Land zu machen. «Im ländlichen Raum gibt es viele kleine Ferienwohnungen bis hin zum Urlaub auf dem Bauernhof mit eigenem Wohnbereich», sagte die CDU-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Auch in vielen Landgasthöfen mit großen Außenbereichen gibt es Platz für ausreichend Abstand zueinander. Für diese Bereiche könnte ich mir gut vorstellen, dass sie Teil unserer Urlaubsplanungen sein könnten, wenn Abstands- und Hygieneregeln auch wirklich einzuhalten sind.»

Bareiß, der auch parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium ist, sagte weiter: «Für Restaurants, Freizeitparks oder Busreisen hoffe ich sehr, dass wir Schritt für Schritt die Einschränkungen lockern können.»

«Aus Sicht der Wirtschaft und des Tourismus würde ich es begrüßen, wenn in laufenden Abständen die Lage neu bewertet wird und gegebenenfalls Anpassungen und vielleicht auch vorsichtige Lockerungen vorgenommen werden» sagte Bareiß. «Wir brauchen transparente Meilensteine und keine unbefristete Reisewarnung. Wie gesagt, wir fahren auf Sicht und Gesundheit und Sicherheit haben immer oberste Priorität.»

Bei Reisewarnungen ist nicht mit schnellem Ende zu rechnen

Außenminister Heiko Maas (SPD) warnte in der «Bild am Sonntag» vor einem «europäischen Wettlauf darum, wer touristische Reisen zuerst wieder zulässt». Das führe zu unvertretbaren Risiken. Maas sagte, Europa brauche gemeinsame Kriterien für einen Weg zurück zur Reisefreiheit - «so schnell wie möglich, aber so verantwortlich wie nötig». «Was ein Infektionscluster in einem beliebten Urlaubsgebiet in den Heimatländern der Touristen anrichten kann, haben wir bereits erlebt. Das darf sich nicht wiederholen», sagte er laut Zeitung mit Blick auf den Corona-Ausbruch im März im österreichischen Skiort Ischgl.

In der Corona-Krise ist bei den aktuellen Reisewarnungen und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht mit einem schnellen Ende zu rechnen. «Die Reisewarnung gilt aktuell bis zum 3. Mai, und über die Verlängerung muss bis dahin gesprochen und entschieden werden», sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes.

Er sprach von einem «klaren Erwartungsmanagement», dass die Urlaubssaison 2020 anders sein werde als gewünscht und gewohnt. «Es gibt noch keine förmliche Entscheidung, aber Sie hören aus meinen Worten, dass mit einem baldigen Ende der Reisewarnungen jetzt nicht unmittelbar zu rechnen ist», sagte er.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, das gelte auch für die sogenannten Binnengrenzkontrollen, die an fünf Landgrenzen Deutschlands bis einschließlich 4. Mai vorläufig angeordnet seien. Über eine Verlängerung dieses Schritts werde vorher zu entscheiden sein.

(27.04.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.