fbpx
Für bestimmte Zielgruppen werden spezielle Nischenangebote geschaffen, wie zum Beispiel das Wellness-Wochenende

Für bestimmte Zielgruppen werden spezielle Nischenangebote geschaffen, wie zum Beispiel das Wellness-Wochenende

Tourismusbranche Wohin geht die Entwicklung der nächsten Jahre?

Die Tourismusbranche blickt auf einige höchst erfolgreiche Jahre zurück. Immer mehr Menschen in Deutschland und Europa ziehen aus diesem Umfeld jene Beschäftigung, die ihnen einen guten Lebensunterhalt sichert. Nun kommt es für die führenden Firmen darauf an, auch den Wandel der Bedürfnisse nicht zu verkennen und sich auf neue Einflüsse vorzubereiten, die in der nächsten Zeit anstehen könnten.

Der Trend der Nachhaltigkeit

Aktuell ist es der Faktor der Nachhaltigkeit, der den Wandel des Tourismus bestimmt. Auf der einen Seite handelt es sich um ökologische Aspekte, die in Zukunft noch stärker mit dem Reisen in Einklang gebracht werden sollen. Mehr Menschen machen sich etwa Gedanken über den Faktor der Anreise, lange Flugreisen für wenige Tage Aufenthalt sind längst in einigen Schichten der Bevölkerung verpönt.

Auf der anderen Seite dreht sich die Entwicklung um soziale Faktoren. Es wird versucht, den Druck des Tourismus auf einzelne Städte nicht zu groß werden zu lassen, sondern einen gesunden Abstand zu wahren. Unter dem Strich spielen soziale Faktoren wie die Mieten eine Rolle, die in einigen Städten durch die Vermietung an Gäste stark angestiegen sind. Firmen, die dazu in der Lage sind, das besorgte Klientel für sich zu gewinnen und diesen Menschen passende Alternativen mit an die Hand zu geben, werden einen wichtigen Vorteil an ihrer Seite haben und die Entwicklung in den nächsten Jahren von sich aus stark beeinflussen können.

Ein besonderes Wachstum

Schon in den letzten Jahren ist es der Branche gelungen, ein sehr gesundes Wachstum an den Tag zu legen. Im Schnitt war es möglich, die Umsätze um vier Prozent pro Jahr zu steigern. Mit einer solchen Konstanz ist kaum eine andere Branche fähig, neue wirtschaftliche Möglichkeiten zu erschließen. Viele beteiligte Unternehmen steigen auf diese Weise bis in die wirtschaftliche Elite des Landes auf. Beim Kurs der Expansion spielen zum Beispiel die Aspekte Franchise und Nachfolge eine wichtige Rolle. Wichtige Informationen dazu sind zum Beispiel hier zu finden.

Reisen als Statussymbol

Der hohe Stellenwert des Reisens innerhalb der Gesellschaft lässt sich derweil nicht bestreiten. An und für sich wird der Drang, neue Horizonte zu entdecken, für immer mehr Menschen zu einem Ausdruck der eigenen Möglichkeiten. Anstelle materieller Konsumgüter wächst der Wunsch, eine besondere Zeit zu verbringen und spezielle Eindrücke zu sammeln. An und für sich wird sich diese Entwicklung auch in Zukunft in den Zahlen des Tourismus widerspiegeln.

Zugleich ist die Art der Reise noch vielseitiger geworden. Für bestimmte Zielgruppen werden spezielle Varianten geschaffen, wie zum Beispiel das Wellness-Wochenende, die Radreise oder andere Nischenangebote. Auch in Zukunft wird diese Entwicklung zahlreichen Unternehmen im Land die Chance bereithalten, sich selbst in eine aussichtsreiche Position zu begeben und die Verbraucher mit neuen Angeboten zu erreichen.

Für die führenden Unternehmen der Branche wird es nun darauf ankommen, sich diesen Entwicklungen nicht zu verschließen. Vielmehr ist es wichtig, ihr Potenzial zu erkennen und es richtig im eigenen Sinne zu nutzen. Dann bietet sich die Möglichkeit, den höchst erfolgreichen Kurs der letzten Jahre auch in Zukunft fortzusetzen und diesen als die sichere Grundlage des eigenen Unternehmens wahrzunehmen, die noch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Bestand haben kann.

(23.09.2019, pl)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.