fbpx
Metropolen wie Hongkong bei Nacht erleben - darauf muss man sich vorbereiten

Metropolen wie Hongkong bei Nacht erleben - darauf muss man sich vorbereiten

Tourismustrend Warum Nachttourismus immer beliebter wird

Nachttourismus ist einer der neuesten Tourismustrends. Und unserer Meinung nach auch einer der aufregendsten. Was könnte schließlich spannender sein, als bei Nacht die Natur zu erkunden? Oder eine Großstadt wie Berlin dann zu besichtigen, wenn sich sonst niemand auf den Straßen befindet?

In unserem Ratgeber erklären wir, was genau eigentlich Nachttourismus ist und welche unterschiedlichen Arten es von dieser Tourismusform gibt. Denn auch wenn dieser Trend noch so jung ist, hat sich der Nachttourismus in nur wenigen Jahren bereits stark weiterentwickelt. Zuletzt wollen wir noch zeigen, was man für einen unvergesslichen Ausflug bei Nacht alles benötigt.

Unterschiedliche Arten des Nachttourismus

Beim Nachttourismus gibt es zwei unterschiedliche Formen: Die Besichtigung einer Stadt bei Nacht oder eine Wanderung in der Natur.

Nachtwanderungen in der Natur

Nachtwanderungen in der Natur versprechen eine Erfahrung der ganz besonderen Art und Weise zu werden. Schließlich findet man dort nicht nur viele nachtaktive Tiere, die man tagsüber nie zu Gesicht bekommen würde. Man kann gleichzeitig auch den unvergesslichen Anblick von Wäldern und Felsformationen bei Nacht genießen.

Städte-Tripp bei Nacht

Eine Stadt bei Nacht zu erleben bietet gleich mehrere Vorteile: Einmal ist es natürlich bei Nacht nicht so voll und überlaufen wie am Tag. Das gilt vor allem für Tourismushochburgen wie Barcelona oder Rom. Andererseits ist es in der Nacht aber auch längst nicht so heiß. Das ist ein Gund, warum der Nachttourismus auch in Indien so stark gefördert wird. Am spannendsten ist jedoch, dass man bei Nacht eine Stadt völlig neu kennenlernt. Sogar in der eigenen Stadt kann man oft unbekannte Schönheit bei Nacht finden.

Das ist für den Ausflug bei Nacht wichtig

Für einen spannenden Ausflug bei Nacht stehen also jede Menge verschiedener Optionen zur Auswahl. Dabei reicht die Bandbreite an Möglichkeiten vom Besuch des Waldes in der Nachbarschaft bis hin zu Hongkong bei Nacht. Aber was braucht man eigentlich alles für echten Nachttourismus? Wir haben in unserem Ratgeber die wichtigsten Tipps für einen unvergesslichen Ausflug bei Nacht zusammengefasst.

Warme Klamotten

Der wichtigste Punkt für einen Ausflug bei Nacht wird leider auch oft übersehen: Warme Kleidung. Das passiert vor allem, wenn der nächtliche Ausflug in einer tagsüber sehr heißen Region stattfindet. Wenn man auch am Abend noch problemlos im T-Shirt und kurzen Hosen rausgehen kann, dann werden die nächtlichen Temperaturen schnell unterschätzt.

Und das ist ein schwerer Fehler. Denn in fast allen Regionen der Welt wird es nachts so kalt, dass man draußen zusätzliche Kleidung benötigt. Hat man diese vergessen, wird man spätestens nach Mitternacht anfangen zu frieren. Und das verdirbt einem dann nicht nur den Spaß. Eine Unterkühlung kann auch sehr schnell gefährlich für die eigene Gesundheit werden. Deshalb sollte man immer genügend warme Kleidung dabeihaben, wenn man nachts unterwegs ist.

Zusätzlicher Spaß mit Nachtsichtgeräten

Für noch mehr Spaß bei einer nächtlichen Wanderung sorgen Nachtsichtgeräte wie von Pulsar-NV Deutschland. Denn mit einem hochauflösenden Nachtsichtgerät kann man die eigene Umwelt auf eine nie gekannte Weise wahrnehmen. Das gilt natürlich vor allem für Nachtwanderungen in der Natur, wo die Lichtquellen sowieso stark eingeschränkt sind. Mit einem Nachtsichtgerät lassen sich dann lichtscheue Tiere wunderbar unentdeckt beobachten.

Aber auch für die Besichtigung einer Stadt ist die Verwendung eines Nachtsichtgeräts eine tolle Idee. Schließlich lassen sich damit alle geheimen Ecken erforschen, egal wie dunkel diese sind. Das gilt natürlich besonders für Städte, die am Wasser liegen: Dann kann man mit dem Nachtsichtgerät die Gewässer und gleichzeitig die Stadt erkunden.

Erfahrene Führer

Besonders wenn man nachts im Ausland unterwegs ist, lohnt es sich, einen erfahrenen Führer zu beauftragen. Denn ein solcher Führer kennt sich nicht nur mit den einheimischen Gesetzen und Vierteln, die es zu meiden gilt, aus. Ein einheimischer Guide kann einem auch die tollsten Locations und geheimen Orte zeigen.

(19.10.2020, pl)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.