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Im Sommer wird der Ballermann wie nie zuvor aus allen Nähten platzen. Die Stimmung ist aber nicht besonders gut

Im Sommer wird der Ballermann wie nie zuvor aus allen Nähten platzen. Die Stimmung ist aber nicht besonders gut

Foto: Cati Cladera

Protest-Graffiti auf Mallorca Protest-Graffiti auf Mallorca

Mallorca erwartet dieses Jahr eine Rekord-Saison. Die Kassen klingeln, aber der Massentourismus wird immer mehr Mallorquinern zum Dorn im Auge - Touristen werden inzwischen sogar mit Graffiti beleidigt und zum Verlassen der Insel aufgefordert.

Die Angst vor Terroranschlägen in der Türkei, Nordafrika und anderen klassischen Reisezielen beschert Spanien derzeit touristische Rekordzahlen. Für ihren Urlaub hatte sich auch Dagmar kurzfristig »aus Sicherheitsgründen« diesmal gegen Tunesien und für Mallorca entschieden.

So sicher fühlte sich die junge Hamburgerin auf der Urlaubsinsel dieser Tage aber auch nicht mehr. »Beim Bummel durch Palma blieb mir plötzlich das Eis im Hals stecken, ich habe mich richtig erschrocken«, erzählt sie. »Tourist go Home« und »Refugees welcome« sah sie in roter und schwarzer Farbe groß auf einer Wand.

 
Graffiti mit Protesten und Beleidigungen gegen Touristen tauchten in den vergangenen Tagen plötzlich an verschiedenen Stellen im Zentrum Palmas auf. Die Verantwortlichen der auf Mallorca nie dagewesenen Aktion sind bisher unbekannt geblieben. Einige Besucher fotografierten belustigt die Schmierereien, die unter anderem groß auf der Fassade der Tourismus-Hochschule prangten. Andere reagierten entsetzt und bekamen sogar Angst, wie Dagmar, und nicht wenige waren sehr verärgert. »Oh, we have to gome? We have to go home?«, rief ein Touristenpärchen verwundert, als es vor laufenden Kameras des spanischen Fernsehens die Graffiti sah.
 
Die Mallorquiner sind eigentlich für ihre Gastfreundschaft bekannt. Sie haben sie einfach von Natur aus. Und auch diejenigen, die nicht vom Tourismus leben, wissen, dass die Branche inzwischen für rund 45 Prozent aller Einnahmen der Insel und der gesamten Balearen sorgt. Doch ist es kein Geheimnis, dass die stetig in die Höhe schießenden Besucherzahlen, die Mallorca vor allem im Sommer aus allen Nähten platzen lässt, immer mehr Sorgen und Unmut auslösen.
 
Dieses Jahr sollen zur Hauptsaison zwischen April und Oktober gut 13,2 Millionen Gäste - die meisten davon wieder Deutsche - auf dem Flughafen Son Sant Joan in Palma landen. Das sind 16,5 Prozent mehr als in der Rekordsaison 2015. Gaststätten- und Hotelbesitzer reiben sich vor allem am Ballermann die Hände, die Kassen klingeln wie nie zuvor. Nach Angaben von Hotelsprechern wird es »Probleme geben, alle Besucher unterzubringen«. Die Zeitung »Diario de Mallorca« berichtete am Sonntag, die Ferienwohnungen auf »Malle« würden im Sommer »die teuersten der Welt sein« und mit durchschnittlich 256 Euro pro Nacht mehr als etwa in Paris, New York oder Tokio kosten. 
 
Aber nicht nur die Parolensprüher von Palma - die die Besucher unter anderem mit dem Spruch »Tourist you are the Terrorist« beleidigten - gehen auf die Barrikaden. Der TV-Sender »TVE« berichtete diese Woche für ganz Spanien über die Protestaktion und befragte Passanten in Palma. »Man missbraucht die Ressourcen Mallorcas«, sagte ein älterer Mann. Eine junge Frau schimpfte: »Der Massentourismus lässt uns an vielen Tagen nicht ausschlafen!«
 
Luis Clar vom Anwohner-Verband im Kathedralen-Viertel meinte: »Es gibt inzwischen eine Phobie gegen Massentourismus.« Das führte dazu, dass die Leute auch so ihre Meinung äußern wollten. »Von der Überfüllung zum Kollaps ist es nur ein Schritt«, warnt derweil die Umweltschutzgruppe GOB. Sie forderte die Balearen-Regierung auf, die Übernachtungskapazitäten auf den Inseln endlich zu begrenzen. 
 
Die linke Balearen-Regierung, seit Sommer 2015 im Amt, kritisierte die Schmierereien als »Vandalismus«. Der stellvertretende Chef der Regionalregierung Biel Barceló erinnerte daran, dass der Tourismus den Inseln Jahreseinnahmen von zwölf Milliarden Euro beschert und für 150.000 Arbeitsplätze sorgt. Der Minister, der auf der Straße schon mal zur Bekämpfung des Massentourismus aufgerufen wird, sagte aber auch, Mallorca sei zu bestimmten Jahreszeiten von Touristen »übersättigt«. Auch die Unternehmer des Sektors seien dieser Ansicht. Die Überfüllung sei zudem auch nicht im Sinne der Besucher. Man wolle einen »nachhaltigen Tourismus«.
 
Es gibt nicht nur bei Umweltschützern, sondern auch innerhalb der Regierung und der Gesellschaft eine immer hitzigere Debatte über eine Begrenzung der Touristenströme. Zum 1. Juli wird bereits eine »Touristensteuer« zwischen 0,25 und 2,00 Euro pro Nacht je nach Art der Unterkunft eingeführt. Die sozialistische Ministerpräsidentin Francina Armengol stellte mehrfach klar, man wolle Touristen nicht abweisen, sondern unter anderem das Bettenangebot limitieren und die Besucherströme gleichmäßiger auf das ganze Jahr verteilen.
 
Bürgermeister José Hila hat die Stadtreinigung angewiesen, die Parolen an öffentlichen Gebäuden im Altstadtviertel zu beseitigen. An die touristenfeindlichen Schmierereien werden sich die Besucher vorerst aber gewöhnen müssen. Für die Entfernung der vielen Graffitis auf privaten Flächen kommt das Rathaus nämlich nicht auf. Und an denkmalgeschützten Fassaden wird die Säuberung einige Zeit in Anspruch nehmen. Man müsse ja erst prüfen, so Hila, welche Mittel geeignet seien, um die Wände nicht zu beschädigen.

(20.04.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.