fbpx
Fernziele wie die Malediven sind bei Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen besonders gefragt

Fernziele wie die Malediven sind bei Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen besonders gefragt

Foto: MTPB/Ahmed Rasheed

Traumurlaub Fernreisen werden günstiger

Wer demnächst eine Fernreise bucht, kommt günstiger davon. Stark sinken die Preise für den Süden Afrikas und Thailand. Im Mittelmeerraum dagegen wird es etwas teurer.

Fernreisen werden bei Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen im kommenden Winter vielfach günstiger. Besonders stark sinken die Preise zum Beispiel im südlichen Afrika (12 Prozent) und in Thailand (8 Prozent). Die Karibik sowie Nord- und Südamerika werden um 3 bis 5 Prozent billiger. Das teilten die drei Bausteinmarken der DER Touristik bei der Vorstellung ihrer Winterkataloge in Königstein im Taunus mit.

 
Der starke Euro komme den Veranstaltern auf der Fernstrecke zugute, erklärte Michael Frese, Geschäftsführer der DER Touristik Frankfurt. Die Preise für Ziele im Indischen Ozean, etwa die Malediven, erhöhen sich allerdings um 3 Prozent.
 
Auf der Mittelstrecke wird Ägypten billiger: Die Veranstalter verlangen rund 3 Prozent weniger. Dagegen müssen Gäste im sonstigen Mittelmeerraum etwa 3 Prozent mehr zahlen. Stabil bleiben die Preise für Skiurlaub in Deutschland und Polen. Skireisen nach Österreich, in die Schweiz sowie nach Frankreich, Italien und Tschechien verteuern sich um 2 Prozent.
 
Von den Zielen rund ums Mittelmeer wurde im laufenden Touristikjahr Tunesien deutlich stärker gebucht - hier stieg der Umsatz um 70 Prozent. Ebenfalls kräftig zugelegt haben Marokko (plus 38 Prozent), Portugal (plus 30 Prozent) und Griechenland (plus 10 Prozent). Ein Sorgenkind bleibt dagegen Ägypten - hier stand unterm Strich ein Minus von 35 Prozent. Auch für die Türkei waren die Zahlen rückläufig (minus 8 Prozent).
 
Insgesamt liegen Fernreisen bei den drei Veranstaltern im Trend: Sie haben ein Plus von 3 Prozent verbucht. Die beliebteste Region auf der Fernstrecke sei der Indische Ozean, sagte Frese. Ziele wie die Malediven, Seychellen, Mauritius und Sri Lanka würden deutlich stärker gefragt (plus 17 Prozent). An zweiter Stelle folgt Südostasien mit Thailand, Malaysia und den Philippinen. Deutlich zugelegt hat die Karibik mit einem Umsatzplus von 22 Prozent, ebenso wie der Vordere Orient (plus 16 Prozent).
 
Deutschland liegt auf Vorjahresniveau. Im Kommen sind außerdem die nordischen Länder, allen voran Island mit einem Plus von 31 Prozent. Dertour hat das Angebot für den kommenden Winter entsprechend erweitert. Außerdem baut der Veranstalter Studienreisen aus und legt einen zweiten Katalog für Fernziele auf.
 
Die beiden Prospekte umfassen 15 neue Touren und Reisen mit einem Motto - zum Beispiel Wanderstudienreisen. Daneben bietet Dertour bei Kreuzfahrten eine breitere Palette: Im Katalog werden jetzt Routen mit 15 Schiffen angeboten, 4 davon sind neu im Programm.
 
Meier's Weltreisen hat seinen Katalog für den Indischen Ozean um 60 Seiten erweitert. Erstmals werden im Asienkatalog Apartments für Langzeiturlauber angeboten, die in Thailand überwintern wollen.
 
(14.07.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.