fbpx
Ein Siegel soll Reisende jetzt auf nachhaltige Reisen aufmerksam machen.

Ein Siegel soll Reisende jetzt auf nachhaltige Reisen aufmerksam machen.

Foto: Morginoux, landschaft-foto.com

NACHHALTIG REISEN Reisen mit gutem Gewissen

Die Reiseunternehmen überbieten sich mit umwelt- und sozialverträglichen Programmen. Seit kurzem klärt sogar ein Siegel über nachhaltige Reisen auf. Doch was hilft wirklich, was Augenwischerei?

Ein kleiner roter Punkt soll den Unterschied machen. Er ist etwa so groß wie der grüne Punkt und ihm auch sonst ziemlich ähnlich. »CSR Tourism Certified« steht darauf. 54 vor allem kleinere Reiseveranstalter wurden bislang mit diesem Siegel für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit im Tourismus ausgezeichnet. Vergeben wird das Emblem von der Kontaktstelle für Umwelt und Entwicklung (KATE) und EED-Tourism Watch. Seitdem prangt es wie rund ein Dutzend anderer Qualitäts- und Umweltsiegel auf den Katalogen von Veranstaltern und an Schaufenstern.

Reiseveranstalter engagieren sich

Reiseunternehmen, Hotelketten und andere touristische Dienstleister überbieten sich dieser Tage mit ihren guten Taten für Mensch und Natur. Sie sammeln Spenden für Klimaschutzorganisationen wie Atmosfair und My Climate, sie machen mit bei Initiativen wie Fair Travel, sie geben Öko-Kataloge heraus wie Tuis Internetprospekte »Grüne Welten«, und sie arbeiten in einem Energiesparbüro wie FTI. Einige, wie Studiosus und Gebeco, ließen sich bereits komplett auf Nachhaltigkeit prüfen. Andere machen mit bei branchenweiten Initiativen wie Futouris, einer 2009 gegründeten Nachhaltigkeitsinitiative.

Nachhaltigkeit ist in. Man engagiert sich. Kein Wunder, schließlich lebt die Reiseindustrie von der heilen Welt. Bei Spezialveranstaltern gehört der enge Kontakt zur Natur zum Kerngeschäft. Sie sind es denn auch in erster Linie, die sich engagieren. Der Boom lässt sich sogar an Zahlen festmachen: Die 139 im ForumsAnders Reisen zusammengeschlossenen 139 nachhaltig arbeitenden Veranstalter legten im vergangenen Jahr um elf Prozent zu - der Schnitt der Gesamtbranche lag laut Fachzeitschrift FVW bei 1,2 Prozent.

Auch die Großen sind dabei. »Urlaub und Umwelt gehören untrennbar zusammen«, sagt Thomas-Cook-Chef Peter Fankhauser. »Das erste Bedürfnis der Menschen ist zu reisen, das zweite der Wunsch, dabei eine intakte Umwelt zu erleben.« Dabei bleibt der Begriff der Nachhaltigkeit oft schwammig. An eine Definition wagt sich immerhin Johannes Reißland vom Forum Anders Reisen:»Nachhaltig sind Reisen, die ökologisch tragbar, wirtschaftlich fair und sozial verträglich sind.«

Urlauber achten noch nicht so auf Nachhaltigkeit

Für die Urlauber scheint das Thema jedenfalls immer wichtiger zu werden. Eine Untersuchung der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) und des WWF Deutschland ergab, dass acht Prozent schon jetzt bewusst Reisen buchten, die Umweltstandards berücksichtigen. In Zukunft wollen dies 20 Prozent tun. Aber: »Für Urlauber ist Nachhaltigkeit zunächst zweitrangig, man fährt ja nicht in den Urlaub, um nachhaltig zu sein«, sagt Martin Lohmann, der die Daten für die alljährliche Reiseanalyse der FUR erhebt. »Zunächst im Vordergrund stehen Motive wie in die Sonne kommen, entspannen, mit der Familie zusammen sein.« Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit achten, könnten immerhin ihr Engagement zu einem Wettbewerbsvorteil machen.

Das weiß auch Ury Steinweg, Geschäftsführer des Kieler Studienreiseanbieters Gebeco, der im März als erster großer deutscher Veranstalter das CSR-Siegel erhielt: »Die Kunden sind nicht bereit, für nachhaltigen Urlaub mehr Geld auszugeben. Bei gleichwertigen Angeboten entscheidet sich der Kunde aber eher für das, was nachhaltig ist.«

Und weil das so ist, ist Öko-Marketing immer auch Marketing, von Kritikern Green Washing genannt. Der Vorwurf: Die Reiseunternehmen nehmen verstärkt nachhaltige Angebote in ihre Produktpalette auf und geben dem ganzen Unternehmen damit einen grünen Anstrich. »Das ist vergleichbar mit einem Discounter, der irgendwo auch eine Öko-Ecke hat«, sagt Johannes Reißland. Echte Nachhaltigkeit dagegen muss seiner Ansicht nach im Kerngeschäft des Veranstalters verankert sein, also dort, wo der Umsatz gemacht wird.

Aufforstung als Geschäftsidee

Von Tourismusunternehmen gerne gefördert werden Aufforstungsprojekte. Veranstalter wie Chamäleon, Miller und Colobri pflanzen seit Jahren Bäume in Regenwäldern. Seit 2010 tut das auch die Hotelgruppe Accor (Novotel, Ibis, Etap). In den Hotels wirbt Accor mit dem Slogan »Hier pflanzen sie mit ihren Handtüchern Bäume«. Für fünf wiederverwendete Handtücher wird ein Baum gepflanzt. Bis Mitte August kamen so 180000 Bäume zusammen. Eine stattliche Summe. Doch nicht immer ist dem Kunden klar, was bei solchen Projekten am Ende wirklich rauskommt. »Für den Umweltschutz sind diese Maßnahmen durchaus hilfreich«, sagt Reißland. Zum Schutz des Klimas dagegen taugen sie wenig.

Was ist nachhaltiger: Wanderurlaub im Bayerischen Wald oder Gorillas in Uganda beobachten? Für Reiseunternehmen, die CSR-zertifiziert werden wollen, ist die Antwort gar nicht so einfach. Sie müssen sich an ökologische Vorgaben halten, und dazu gehört unter anderem das Verhältnis zwischen Urlaubslänge, Reisezeit und Entfernung. So sind zum Beispiel Flüge erst ab 700 Kilometer »erlaubt« und müssen im Verhältnis zur Aufenthaltsdauer stehen.

»Da Nachhaltigkeit die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte gleichberechtigt berücksichtigt, wäre es zu einseitig, nur die Umwelt zu betrachten«, sagt Reißland. »Auch der ökonomische Aspekt ist bei Fernreisen besonders wichtig, deshalb raten wir auch nicht prinzipiell von Fernreisen ab.«

Grundsätzlich heißt das also: Tourismus ist dann nachhaltig, wenn er die Natur nicht zerstört, sondern ermöglicht, sie intakt zu halten. Und wenn er gleichzeitig den Menschen vor Ort zugute kommt. Im Fall von Entwicklungsländern bedeutet das, möglichst viel Geld bei der einheimischen Bevölkerung auszugeben. Denn, ob man sich das wünscht oder nicht, gerade in diesen Ländern ist man als Tourist in erster Linie eines: eine ökonomische Ressource.

(20.09.2011, srt)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.