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Selbst im Urlaub geht der Blick oft auf das Smartphone. Spezielle Apps können die Reise sogar leichter machen

Selbst im Urlaub geht der Blick oft auf das Smartphone. Spezielle Apps können die Reise sogar leichter machen

Foto: Friso Gentsch

Trends Ungewöhnliche Reise-Apps

Jetlag bekämpfen, in 44 Sprachen flirten, Bilder statt Worte benutzen: Auf Reisen kann das Smartphone zum Lebenshelfer in allen Lagen werden – Apps sei Dank. REISE & PREISE stellt ungewöhnliche Reise-Apps vor.

Apps helfen heute vor und während dem Urlaub mit praktischen Funktionen: Mietwagen finden und buchen, Währungen umrechnen, Preise von Hostels vergleichen – das sind nur einige gängige Anwendungen. Auf dem Markt tummeln sich aber auch viele ungewöhnliche Apps – deren Nutzwert mal größer und mal kleiner ist.

 
Richtig packen leicht gemacht
 
Schlafsack, Isomatte, Mückenspray – etwas vergessen? Oft bleibt ein wichtiger Gegenstand daheim - was leider erst im Urlaub auffällt. Die kostenlose Android-App »Packlisten To Go« schafft Abhilfe. Mit ihr können Urlauber Listen anlegen oder auf fertige Merkzettel zurückgreifen – etwa mit allen Utensilien für einen Festivaltrip.
 
Nie mehr an Jetlag leiden 
 
Auf langen Flügen Richtung Westen oder Osten kommt oft die innere Uhr durcheinander. Die Folgen sind körperliche und mentale Beschwerden – ein klassischer Jetlag, sehr unangenehm. Die App »Jet Lag Rooster« (kostenlos, Android & iOS) will den Zeitzonenkater bekämpfen. Auf Basis von Abflug- und Zielort sowie Start- und Landezeit errechnet die englischsprachige Anwendung laut Hersteller einen individuellen Plan, um den Jetlag so weit wie möglich zu reduzieren. Sie gibt dafür unter anderem Empfehlungen zu Schlaf- und Wachzeiten. Vorteil: Für den Betrieb benötigt die App kein Internet.
 
Flirten in allen Sprachen
 
Ein kurzer Blickkontakt, ein Lächeln – doch wie sprechen Reisende im Ausland den attraktiven Gegenüber an? Die kostenpflichtige App »Lingopal Flirta« (5,99 Euro, nur iOS) sorgt auf die Schnelle für einige charmante Sprüche. 300 Sätze in 44 verschiedenen Sprachen – zum Beispiel Hindu, Afrikaans oder Tschechisch – stehen laut Hersteller bereit, um die Person der Begierde zu beeindrucken.
 
Immer ein stilles Örtchen in der Nähe
 
Die Blase drückt, und in der fremden Stadt ist einfach keine Toilette zu finden? Das raubt jede Urlaubsfreude. Vielleicht hilft hier die App »SitOrSquat« (kostenlos, Android & iOS). Mit einem Klick zeigt das Programm nahe gelegene öffentliche Toiletten auf einer Karte an. Laut Angaben des Betreibers sind weltweit über 100 000 stille Örtchen auffindbar. Filter erlauben die Suche nach behindertengerechten oder kostenfreien Toiletten sowie Wickelräumen.
 
Fotos präzise dem Standort zuordnen
 
Oft ist die Ortungsfunktion von Kamera-Apps ziemlich ungenau und weicht stark vom tatsächlichen Standort ab. Mit der App »MapCam - Geo-Kamera« (kostenlos, nur Android) wird dieses Problem beseitigt. Das Prinzip: Die App ermittelt per GPS den exakten Standort. Ist der gefunden, wird das mit einem grünen Kreis angezeigt. Danach wählen Reisende mit nur einem Klick direkt eine Kamera-App ihrer Wahl und knipsen los. »Die Ortsangaben sind viel präziser als mit der Kamera-Anwendung«, erläutert Dirk Bongardt, der für die »PC Welt« Android-Apps auf ihre Funktionalität testet.
 
Reisekasse führen
 
Der Einkauf im Supermarkt, das Bezahlen des Mietwagens – nicht immer können die Kosten in einer Reisegruppe sauber aufgeteilt werden. Hier sind Apps wie die kostenlose Android-Anwendung »Reisekasse« die Lösung. Darin protokollieren Urlauber alle angefallenen Kosten. Das Programm erledigt am Ende der Reise den Kassensturz.
 
Bilderbuch für Verständigungsprobleme
 
Wer die Sprache eines Landes nicht beherrscht, versucht manchmal sprichwörtlich, mit Händen und Füßen zu sprechen. Doch Vorsicht: Gesten können in anderen Kulturen falsch verstanden werden, mahnt der Reiseblogger Peter Althaus. Bilder sind dagegen eine sichere Sache, weil sie wenig Raum für Interpretationen lassen. Darin liegt das Potenzial der App »Image It« (0,99 Euro für iOS, gratis für Android), die Gegenstände als Piktogramme anzeigt. Diese sind nach Kategorien wie Freizeit, Transport oder Essen geordnet. Gerade in den Ländern, in denen Reisende mit klassischen Schulsprachen wie Englisch oder Spanisch nicht weiterkommen, kann sich die App bewähren.
 
(04.06.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.