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REISE und PREISE

Trinkgeld Die Deutschen sind besonders geizig

Stimmt so - der Rest ist Trinkgeld. Wie viel man gibt, ist unterschiedlich. Laut einer Umfrage zeigen sich die Deutschen nicht gerade großzügig.

Beim Trinkgeld im Urlaub sind die Deutschen offenbar besonders knauserig. Das zeigt eine europaweite Umfrage des Marktforschungsinstituts OnePoll. Gefragt nach der am wenigsten großzügigen Nation, nannten 15 Prozent der Teilnehmer Deutschland.
 
Das war Platz eins vor Großbritannien mit 10 Prozent. Kurios: Von den deutschen Befragten allein nannten sogar 21 Prozent die eigenen Landsleute. Dabei sind die Deutschen im Urlaub bereits besonders spendabel: Immerhin 41 Prozent der deutschen Befragten gaben an, im Urlaub normalerweise mehr Trinkgeld zu geben als in der Heimat.

Im Auftrag des Reiseportals Expedia befragte OnePoll zwischen dem 16. März und 6. April 2016 insgesamt 14 000 Erwachsene in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien und den Niederlanden. Die Umfrage wurde laut Expedia in allen Ländern bevölkerungsrepräsentativ erstellt.
 
(20.05.2016, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.