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REISE und PREISE

Trinkgeld Wie viel Tip bekommt die Putzkraft im Hotel?

Üblicherweise geben Hotelgäste der Reinigungskraft, die ihr Zimmer säubert, ein Trinkgeld. Nur wissen viele nicht, wie hoch dieser Obolus sein sollte. Die Knigge-Expertin Carolin Lüdemann erklärt, worauf es ankommt.

Im Hotel wird auf Wunsch jeden Tag das Zimmer gereinigt. Für diese Dienstleistung sollten Gäste vor dem Auschecken ein kleines Trinkgeld hinterlassen. Doch wie viel ist angemessen? Das hängt von der Dauer des Aufenthalts ab.

»Bei nur einer Nacht ist es in Ordnung, wenn ich fünf Euro da lasse«, sagt die Knigge-Expertin Carolin Lüdemann aus Flein bei Heilbronn. Wer 14 Nächte bleibt, müsse aber nicht 14 mal fünf Euro hinterlegen. In diesem Fall könnten Urlauber mit etwa zwei Euro pro Nacht kalkulieren.

Während Reisende dem Gepäckträger und Restaurantmitarbeiter gerne mal ein Trinkgeld geben, werden die Putzkräfte im Hotel oft nicht berücksichtigt. »Es ist bequem, das zu vergessen und weniger unangenehm«, sagt Lüdemann. »Doch es ist richtig, auch für das Reinigungspersonal ein Trinkgeld zu hinterlassen«. Generell gilt: »Ein wenig zu geben ist besser, als gar nichts zu geben«.

Das Trinkgeld legt der Gast vor der Abreise am besten auf das Kopfkissen, rät Lüdemann. Dann sei klar, dass das Geld ausdrücklich für das Personal bestimmt sei und nicht bloß vergessen wurde.

(03.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.