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Oft fühlen sich Reisende überfordert mit der Frage: Wie viel Trinkgeld gebe ich?

Oft fühlen sich Reisende überfordert mit der Frage: Wie viel Trinkgeld gebe ich?

Foto: Archiv

Trinkgeld Wieviel »tip« muss ich wo geben?

Während man in den meisten europäischen Ländern im Restaurant 10 % des Rechnungsbetrags als Trinkgeld obendrauf gibt, kann das in anderen Kulturen als Beleidigung empfunden werden.

Wer grundsätzlich etwas gegen Tringeld hat, wird sich in Fernost wohlfühlen, denn in China und Japan gilt die kleine Aufmerksamkeit gar als Beleidigung. Für guten Service muss man sich nicht extra erkenntlich zeigen. In Frankreich oder Spanien hat sich zwar kein festes Trinkgeld-System etabliert, jedoch gelten Cent-Beträge als höchst unhöflich. Für gewöhnlich gibt man im Restaurant zwischen 10 und 15 % Trinkgeld und im Taxi rundet man den Betrag auf. Italien-Reisende sollten einen intensiven Blick auf die Rechnung werfen, findet man hier »servizio incluso«, ist bereits eine Trinkgeld-Pauschale von bis zu 20 % im Endpreis enthalten. Taxifahrer erwarten 10 % Trinkgeld und dem Zimmerservice sollte man € 1–2 zustecken. In der Türkei gestaltet es sich da doch einfacher, hier gilt es als höflich, die Endpreise aufzurunden, dem Zimmerservice gibt man 2–3 Türkische Lira (€ 1–1,50) und im Restaurant sollte man 10 % Trinkgeld geben. In griechischen Tavernen und Restaurants gibt man dem Kellner 10 bis 20% des zu zahlenden Betrags, wenn nicht schon eine Service-Pauschale auf der Rechnung aufgeführt ist. Manch ein Trinkgeld-Knigge schreibt vor, auch denjenigen, der Brot und Wasser bringt, mit einem Euro zu bedenken.

In arabischen Ländern feilscht man auch ums Trinkgeld

Ganz anders verhält es sich in der arabischen Welt, in Marokko beispielsweise feilscht man um den Preis. Hat man sich mit dem Taxifahrer auf einen Preis geeinigt, gibt man ihm 10–15 % auf den Endpreis extra. Beim Zimmerservice reichen 5–10 Dirham (€ 0,50–1). In Marokko wird kein Trinkgeld erwartet, es gilt aber als höflich, etwas zu geben. In Ägypten hingegen ist Bakschisch allgegenwärtig. Gängig sind 10 % bei Taxifahrten, 15 % im Restaurant und 1–2 ägyptische Pfund (15–25 Cent) für den Zimmerservice. Thailand gilt als sehr gastfreundlich und so verhält es sich auch beim Thema Trinkgeld – niemand erwartet etwas. Wer dennoch Trinkgeld geben möchte, sollte den Taxipreis aufrunden und 20–40 Baht (€ 0,50–1) im Restaurant oder Hotel extra zahlen.

Die USA sind das Trinkgeld-Mutterland

Das Mutterland des Trinkgeldes ist Amerika, hier wird an jeder Ecke ein »tip« verlangt, denn hier müssen sich Kellner und Zimmermädchen das meist schlechte Gehalt mit Trinkgeld aufbessern. Im Service-Bereich sollte man stets 15–20 % Trinkgeld geben, insbesondere im Restaurant und Hotel. Ausgenommen von dieser Regel sind natürlich die beliebten Fast-Food-Ketten. Dem Taxifahrer sollte man US$ 3 extra geben. Wird im Supermarkt die Tüte zum Auto gebracht, gibt man US$ 1–2. Der Australier an sich schert sich selbst nicht allzu sehr um das Thema Trinkgeld. Von Besuchern erwarten die Aussies jedoch etwas mehr Großzügigkeit, besonders in den touristischen Gebieten. Als angemessen gelten 10 % für Taxi-Fahrten und Restaurantbesuche, aber weniger als 10 % für den Zimmerservice im Hotel.

(19.04.2011, rp)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.