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Kampfansage an den Sauftourismus: Nach dem »Ballermann« will auf Mallorca nun auch die Partymeile Magaluf ein nächtliches Alkoholverbot einführen

Kampfansage an den Sauftourismus: Nach dem »Ballermann« will auf Mallorca nun auch die Partymeile Magaluf ein nächtliches Alkoholverbot einführen

Foto: Julian Stratenschulte

Trinkverbot auf Magaluf »Ballermann«-Regeln machen Schule

Mallorca sagt den Auswüchsen des Sauftourismus den Kampf an. Nach der Gegend um den »Ballermann« soll die britische Urlauberhochburg Magaluf nun ebenfalls »Benimmregeln« erhalten. Das Vorhaben stößt auf ein geteiltes Echo.

Kein Schnaps, kein Bier und keine Limonade: Auf Mallorcas Partymeile Magaluf soll in diesem Sommer der Getränkekonsum auf der Straße während der Nachtstunden generell untersagt werden. Das nächtliche Trinkverbot soll dazu beitragen, den »Sündenpfuhl« auf der spanischen Ferieninsel trockenzulegen. Darunter sollen auch nichtalkoholische Getränke fallen.
 
Die Gemeindeverwaltung will nicht zulassen, dass junge Urlauber Spirituosen in Limonadenflaschen zu ihren nächtlichen Strandpartys mitbringen. Und den Polizisten will man es ersparen, bei ihren Kontrollen überprüfen zu müssen, was für Getränke die Feiernden in ihren Flaschen und Pappbechern haben.

 
Das Trinkverbot für die Zeit von 22.00 bis 8.00 Uhr ist eine der »Benimmregeln«, die die Gemeindeverwaltung von Calvià im Südwesten der Insel zum 1. Mai für die ihr unterstellten Strandgebiete in Kraft setzen will. Dazu gehören neben Magaluf auch Badeorte wie Palmanova oder Santa Ponça. Mit der geplanten »Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben« ziehen die Verantwortlichen die Konsequenzen aus dem Skandal, den trinkfreudige Urlauber im vorigen Jahr mit Sex- und Saufexzessen ausgelöst hatten.
 
Die Vergnügungsmeile Punta Ballena in Magaluf, wo sich auf einer Länge von etwa 400 Metern ein Lokal an das andere reiht, hatte schon seit Jahren in einem schlechten Ruf gestanden. Es zieht überwiegend Urlauber aus Großbritannien an und gilt als das britische Gegenstück des - bei vielen Deutschen beliebten - »Ballermann« an der gegenüberliegenden Seite der Bucht von Palma.
 
Anwohner hatten sich schon lange darüber beklagt, dass es in den Straßen zuweilen nach Urin und Erbrochenem stank und der Strand nachts zu einem Tummelplatz von Kleinkriminellen und Prostituierten wurde. Ein im Internet verbreitetes Video, das eine junge Irin in einer Kneipe beim Oralsex mit mehreren Männern zeigte, sorgte auf Mallorca für den Skandal des vorigen Sommers.
 
Um einen weiteren Imageverfall zu verhindern, wollte die Gemeinde in ihre Benimmregeln auch ein Verbot von organisierten Kneipentouren (»Pub Crawling«) aufnehmen. Sie musste jedoch feststellen, dass ihr dazu die Befugnisse fehlten. Statt eines Verbots will sie nun eine Serie von Einschränkungen und Auflagen in Kraft setzen, die nach Ansicht der Zeitung »Ultima Hora« diese Sauftouren praktisch unmöglich machen.
 
»In Magaluf musste einfach etwas geschehen«, meinte das Blatt »Majorca Daily Bulletin«, gab aber zu bedenken: »Vielleicht ist die Gemeinde zu weit gegangen. Denn nun besteht die Gefahr, dass sie den Besuchern den Spaß nimmt. Magaluf wird jedenfalls nie mehr das sein, was es mal war.« Dagegen äußerten die Hoteliers und Souvenirhändler die Befürchtung, dass die Polizei nicht in der Lage sein werde, die Einhaltung der Benimmregeln durchzusetzen. »Es gibt bereits genug Verordnungen, aber die werden nicht eingehalten«, beklagte Pepe Tirado, Präsident eines Händlerverbandes, in der Zeitung »Diario de Mallorca«.
 
Die Großgemeinde Calvià nahm sich bei ihrem Vorhaben die Benimmregeln zum Vorbild, die der Stadtrat von Palma de Mallorca im vorigen Jahr für die Strandgebiete der Inselhauptstadt eingeführt hatte, zu denen auch das Gebiet um den Ballermann gehört. Dort waren anfangs ebenfalls Bedenken laut geworden. Vertreter der Touristenbranche äußerten die Befürchtung, dass Feriengäste durch ein Übermaß an Verbotsregelungen abgeschreckt werden könnten. Die Urlauber reagierten jedoch überwiegend mit Verständnis.
 
Die Stadtverwaltung von Palma zog am Ende des vorigen Sommers eine durchweg positive Bilanz. Hütchenspieler und andere Kleinkriminelle seien weitgehend zurückgedrängt worden, gab der Tourismus-Stadtrat Alvaro Gijón bekannt. Trinkgelage mit Sangría-Eimern würden am Strand um den Ballermann kaum noch abgehalten. Die Einnahmen aus den verhängten Geldbußen hielten sich mit insgesamt 18 000 Euro eher in Grenzen. Allerdings hatten die Verantwortlichen von Anfang an erklärt, dass es ihnen bei den Benimmregeln keineswegs um das Geld gegangen sei.
 
Mehr Sicherheit an der Playa de Palma
 
Mallorca will in der Sommersaison stärker gegen Hütchenspieler und fliegende Händler an der Playa de Palma vorgehen. Zwischen 2.00 und 5.00 Uhr nachts könne bei Urlaubern der subjektive Eindruck der Unsicherheit entstehen, sagte Alvaro Gijon, stellvertretender Bürgermeister und Leiter des Tourismuskonsortiums der Playa de Palma der »Mallorca Zeitung«. Daher soll die Polizeipräsenz weiter verstärkt werden. Gijon reagiert damit auf die Sorgen von Tui-Konzernchef Christian Clemens. Deutsche Gäste nähmen die Playa teilweise nach wie vor als unsicher wahr, wird Clemens in dem Bericht zitiert.
 
(11.03.2015, dpa)
 


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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.