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REISE und PREISE

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Julian Stratenschulte / dpa

Triptrends Tui schafft ausgedruckte Reiseunterlagen ab

Die Zeiten, als man mit vielen Blättern voller Tickets und Buchungsbestätitungen reiste, gehen allmählich zu Ende. Einen entscheidenden Schritt zur durchgehenden Digitalisierung hat nun Reiseveranstalter Tui gemacht.

Reiseveranstalter Tui schafft gedruckte Reiseunterlagen endgültig ab. Urlauber bekommen ab 13. Dezember 2016 keine ausgedruckten Booklets mehr, wenn sie im Reisebüro bei Tui oder airtours buchen, teilte der Veranstalter mit.

Bisher konnten sie sich auf Wunsch einen ausgedruckten Reiseplan schicken lassen - die Option entfällt nun. Ihren Reiseplan mitsamt der Bestätigung aller gebuchten Leistungen finden Kunden künftig nur noch auf den Online-Serviceportalen »Meine Tui« und »Mein airtours«. Bei Onlinebuchungen gibt es für Tui-Kunden schon seit einiger Zeit nur digitale Reiseunterlagen.

Laut Tui ist ticketloses Reisen bei Flügen und Hotelbuchungen sehr verbreitet. Der Anteil von Kunden, die nur mit Personalausweis oder Reisepass unterwegs sind, liege bei etwa 70 Prozent.

(21.11.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.