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Die Proteste in Griechenland haben laut Tui Deutschland-Chef keine Auswirkungen auf Urlauber.

Die Proteste in Griechenland haben laut Tui Deutschland-Chef keine Auswirkungen auf Urlauber.

Foto: dpa

Trotz Proteste Ohne Hürden Urlaub in Griechenland

Der größte deutsche Reiseveranstalter Tui hat trotz des wachsenden Chaos in Griechenland bisher keinerlei Einschränkungen für Urlauber festgestellt, sagte Tui Deutschland-Chef Volker Böttcher.

REISE & PREISE: In Griechenland spitzt sich die Lage immer mehr zu, die Fähren haben gestreikt und in den größeren Städten gibt es massive Proteste und Demonstrationen. Wir wirkt sich der Aufruhr auf den Tourismus aus?

Böttcher: »Wer in Griechenland Urlaub macht, bekommt zumeist nichts von Streiks und Protesten mit. Die Situation in den Urlaubsgebieten ist wie immer ruhig und entspannt. Die touristischen Leistungen sind in keinster Weise eingeschränkt.«

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REISE & PREISE: Bekommen Sie bei den Kunden Verunsicherung zu spüren. Gibt es Umbuchungswünsche und Stornierungen? In welchem Umfang?

Böttcher: »Die Mehrzahl der Deutschen lässt sich derzeit durch die Staatskrise und deren Folgen in Griechenland nicht von einem Urlaub in dem Mittelmeerland abschrecken. Zumindest lassen dies die aktuellen Buchungszahlen nicht erkennen: Griechenland liegt zweistellig über der Entwicklung des Vorsommers. Dabei profitiert das Land von einem insgesamt gestiegenen Konsum und einer hohen Nachfrage nach Urlaubsreisen. Sicherlich ist Griechenland auch einer der größten Profiteure eines insgesamt schwächelnden Nordafrika-Geschäfts.«

REISE & PREISE: Was geschieht, wenn die Unruhen anhalten und sich die Lage weiter verschärft? Ist die Versorgung in den Urlaubsgebieten etwa auf den Inseln gesichert?

Böttcher: »Der Tourismus ist Griechenlands wichtigster Wirtschaftssektor, daher wären Einschränkungen in diesem Bereich absolut nicht sinnvoll. Es gibt aber aus heutiger Sicht keinerlei Anzeichen für Versorgungsengpässe in den Urlaubsgebieten. Urlauber müssen sich keine Sorgen machen.«

REISE & PREISE: Auch in Tunesien und Ägypten waren die Urlaubsgebiete nicht von der Rebellion in der Hauptstadt betroffen. Trotzdem gab es Rückholaktionen, um die Sicherheit der Gäste nicht zu gefährden. Könnte es in Griechenland zu einer ähnlichen Entwicklung kommen?

Böttcher: »Die Situation ist aus meiner Sicht überhaupt nicht vergleichbar. In Ägypten und Tunesien ist die Lage eskaliert bis hin zum Ausnahmezustand, das ist in Griechenland definitiv nicht zu erwarten. Eine Gefährdung von Urlaubsgästen sehe ich überhaupt nicht.«

REISE & PREISE: Wie entwickeln sich die Preise in Griechenland, gibt es Rabattaktionen?

Böttcher: »Im Gegenteil, das Geschäft in Griechenland entwickelt sich in der aktuellen Sommersaison hervorragend. Für Preisaktionen gibt es keinen Grund. Das Land bleibt ein vielseitiges Urlaubsziel und bietet wie kaum ein zweites Ziel eine Reise in die europäische Vergangenheit.«

(20.6.2011, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.