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Türkei Auswärtiges Amt aktualisiert Reisehinweise

Auch wenn das Auswärtige Amt seinen Reisehinweis aktualisiert hat: Touristen in der Türkei müssen sich derzeit keine Sorgen wegen der Luftangriffe des Landes auf Stellungen des IS und der PKK in Syrien und im Irak machen.

Das Auswärtige Amt hat auf die Angriffe der türkischen Luftwaffe auf Stellungen der kurdischen PKK und der Terrormiliz IS im Nordirak und in Syrien regiert. Es hat seine Reise- und Sicherheitshinweise aktualisiert.

Als Reaktion könne es zu Anschlägen der PKK in der Türkei kommen, heißt es seit Montag (27. Juli) auf der Homepage des Ministeriums. «Bei Reisen über Land wird zu besonderer Umsicht und Vorsicht geraten.» Bisher gebe es keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ferienregionen. Angesichts der angespannten Situation empfiehlt das Auswärtige Amt dringend, sich nicht in der Nähe der Grenzen zu Syrien und Irak aufzuhalten und insbesondere Grenzanlagen zu meiden.


Aktuelle Hinweise Auswärtiges Amt.

(28.07.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.