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Der Eingang der weltberühmten Hagia Sophia in Istanbul. Früher waren hier lange Besucher-Schlangen

Der Eingang der weltberühmten Hagia Sophia in Istanbul. Früher waren hier lange Besucher-Schlangen

Foto: Can Merey

Türkei-Reise Touristen meiden Istanbul

Millionen Urlauber haben sich von der Magie der Bosporus-Metropole verzaubern lassen: Istanbul gehörte noch vor kurzem zu den beliebtesten Zielen für Städtereisen. Nun überwiegt die Terror-Angst, und Besucher aus dem Westen bleiben aus - mit schwerwiegenden Folgen.

Die langen Touristen-Schlangen vor der Hagia Sophia sind verschwunden. Der Istanbuler Kreuzfahrthafen ist weitgehend verwaist. Hotels klagen trotz hoher Rabatte über miserable Auslastung. Vor allem die Anschläge auf Touristen in Istanbul sorgen dafür, dass Urlauber fernbleiben.

Noch im vergangenen Jahr sagte die Kreditkartenfirma Mastercard voraus, bei gleichbleibendem Wachstum werde die türkische Millionenmetropole vor Ende des Jahrzehnts mehr ausländische Besucher anziehen als Paris. Ein paar Jahre zurück, 2010, hatte Istanbul mit der Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas einen Boom verzeichnet. Jährliche Zuwächse von mehr als elf Prozent katapultierten Istanbul laut Mastercard auf Platz drei der meistbesuchten Städte Europas. Für 2015 prognostizierte die Kreditkartenfirma 12,56 Millionen ausländische Besucher - mehr als drei Mal so viele wie München, die beliebteste deutsche Stadt kommt im europäischen Ranking nur auf Platz 10.

 
Kadir Akkus hat lange von diesem Boom profitiert. Vor gut sechs Jahren zog der in Deutschland aufgewachsene Bauingenieur von Köln nach Istanbul. Zusammen mit einem Freund gründete der 38-jährige Türke eine Firma, die Ferienwohnungen an Touristen vermietet. »Die ersten Jahre waren super«, sagt Akkus. Aus sechs Wohnungen wurden 15, das Geschäft brummte. Die Gezi-Proteste im Sommer 2013 sorgten zwar für Absagen, der Markt erholte sich damals aber schnell.
 
Doch seit vergangenem Sommer eskaliert die Gewalt in der Türkei. Für das Istanbuler Tourismusgeschäft verheerend waren Selbstmordanschläge im Januar und März, bei denen zwölf Deutsche, drei Israelis und ein Iraner in der Stadt getötet wurden. Für die Anschläge macht die Regierung die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verantwortlich. Auch die kurdische Terrorgruppe TAK - die im Februar und März schwere Anschläge in Ankara verübte - hat gedroht, Touristen anzugreifen.
 
Nicht alle Urlauber lassen sich davon abschrecken. »Wir haben keine Angst«, sagt eine Amerikanerin, die eine Rundreise durch die Türkei nach Istanbul geführt hat. Niemand aus ihrer Reisegruppe habe abgesagt. Die Ereignisse der vergangenen Monate hätten zudem gezeigt, dass auch westliche Städte wie Brüssel nicht unbedingt sicher seien. Viele andere westliche Urlauber sind allerdings zutiefst verunsichert - wozu auch alarmierende Meldungen aus der Türkei beitragen.
 
Wegen Terrorhinweisen wurden im März das deutsche Generalkonsulat und die deutsche Schule in Istanbul vorübergehend geschlossen. Erst vor wenigen Tagen warnte die US-Botschaft vor »glaubhaften Bedrohungen« auch in Istanbul. Israel rief Türkei-Urlauber sogar zur »frühest möglichen« Ausreise aus dem Land auf. Bereits nach dem Anschlag in Istanbul im Januar hatte der weltgrößte Reisekonzern Tui einen Buchungsrückgang für die Türkei insgesamt um 40 Prozent gemeldet.
 
»Jetzt ist der Markt total eingebrochen«, sagt Akkus zum Geschäft mit den Ferienwohnungen. »Letztes Jahr um diese Zeit hatten wir 30 bis 40 Anfragen am Tag, was für ein kleines Geschäft wie unseres eine große Nummer ist. Wir waren drei Monate im Voraus ausgebucht. Jetzt bekommen wir zwei bis drei Anfragen pro Woche, also eigentlich gar nichts mehr, obwohl wir die Preise halbiert haben.«
 
Auf dem Istanbuler Gewürzbasar übt sich ein Verkäufer in Galgenhumor. »Wir haben alles außer Kunden«, ruft er. Sein Chef sagt, seine Umsätze seien um mehr als ein Drittel eingebrochen - obwohl er viele arabische Kunden habe, die die Gewalt bislang kaum abschreckt. Ein anderer Ladenbesitzer sagt, er betreibe sein Geschäft seit mehr als zwei Jahrzehnten. »Noch nie lief es so schlecht wie jetzt.«
 
Ein 20-Jähriger, der wie viele andere Gesprächspartner seinen Namen nicht veröffentlicht sehen möchte, versucht vor der Blauen Moschee, Touristen in einen Teppichladen zu lotsen. Wenige Meter entfernt hat der Attentäter vom Januar die deutschen Urlauber getötet. »Natürlich habe ich auch Angst«, sagt der junge Mann. »Dieses Jahr ist furchtbar.« Vor einem Jahr hätten täglich 15 bis 20 Kunden seinen nahe gelegenen Laden besucht. »Heute ist noch keiner da gewesen.«
 
Akkus macht mehrere Faktoren verantwortlich dafür, warum die Besucher aus dem Westen aus- und seine Wohnungen leer bleiben. »Das schlechte Image von (Präsident Recep Tayyip) Erdogan ist sicherlich mit ein Punkt«, sagt Akkus. Auch die extrem negative Berichterstattung über die Türkei trage aber dazu bei. »Die Regierung wird angegriffen. Aber die Menschen leiden, auch wenn sie gegen die Regierung sind. Ich kann verstehen, dass berichtet wird. Aber verglichen mit Brüssel oder Paris fehlt mir ein bisschen die Solidarität der Menschen im Westen.«
 
Akkus überlegt nun, seine Firma zu schließen. Für fünf Angestellte würde das die Kündigung bedeuten. »Ich bin mir zwar sicher, dass die Lage in Istanbul irgendwann besser wird«, sagt der Unternehmer. »Aber selbst wenn es zwei Jahre ruhig bleiben sollte: Wenn dann wieder etwas passiert, fallen wir in dasselbe Loch zurück. Das Fundament ist zu bröckelig, als dass ich meine Existenz darauf gründen kann.«
 
(15.04.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.