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Derzeit liegen die Buchungen für die Türkei rund 25 Prozent unter dem Vorjahreswert. Auch die Küstenorte wie Antalya haben zu kämpfen

Derzeit liegen die Buchungen für die Türkei rund 25 Prozent unter dem Vorjahreswert. Auch die Küstenorte wie Antalya haben zu kämpfen

Foto: Ministerium für Kultur und Tourismus der Türkei

Türkei-Urlaub Hoffen auf Last-Minute-Gäste

Die Türkei ist eines der beliebtesten Urlaubsländer, Antalya eine Hochburg für deutsche Touristen. Doch seit dem Anschlag von Istanbul sind viele verunsichert, die Buchungen eingebrochen. Steht die Türkei vor einer schlimmen Saison? Das ist noch nicht gesagt.

Die Türkei zieht wegen des Anschlags in Istanbul derzeit deutlich weniger deutsche Urlauber an als vergangenes Jahr, hofft aber auf ein starkes Last-Minute-Geschäft. Das Land hofft, die Verluste bis Mai aufholen zu können.

»Wir werden keinen extremen Rückgang haben«, sagte der Tourismusminister Mahir Ünal auf der Reisemesse ITB (Publikumstage 12. und 13. März). Nach Zahlen des türkischen Kultur- und Tourismusministeriums liegen die Buchungen aus Deutschland derzeit rund 25 Prozent unter dem Vorjahreswert.

 
Auch bei den deutschen Reiseveranstaltern wird die Türkei derzeit noch deutlich schlechter gebucht als im Vorjahr. Thomas Cook hat rund ein Drittel seiner Flugkapazitäten für die Türkei aus dem Markt genommen. DER Touristik spricht von einem zweistelligen prozentualen Buchungsminus. »Trotz eines sehr attraktiven Preisniveaus halten sich insbesondere die Familien mit Kindern mit ihrer Buchungsentscheidung für die Türkei zurück«, sagte Michael Kunkel, Portfoliomanager bei ITS und Jahn Reisen. 
 
Hauptgrund für die Zurückhaltung bei den Urlaubern ist die Verunsicherung nach dem Anschlag von Istanbul. Im Januar hatte ein Attentäter in der Metropole elf deutsche Touristen getötet. Das wirkt sich auch auf die Buchungen für Badeurlaub an der Küste aus. »In keinem der touristischen Orte in der Türkei gibt es ein Sicherheitsrisiko«, betonte Ünal auf der ITB.
 
Noch ist die Saison nicht abgeschrieben: Die Veranstalter rechnen fest damit, dass sich in den kommenden Monaten noch viele Urlauber für die Türkei entscheiden. »Die Türkei wird noch aufholen«, erklärte die Geschäftsführerin von Öger Tours, Songül Göktas-Rosati. »Wir sind fest davon überzeugt, dass die Türkei wieder zurückkommt«, ließ FTI-Manager Ralph Schiller mitteilen.
 
»Das aktuelle Minus wird sich im Laufe des Sommers weiter reduzieren, die Nachfrage wieder anziehen«, prognostiziert der Touristikchef von Tui Deutschland, Oliver Dörschuck. Er nennt drei Gründe: die sehr hohe Hotelqualität, die günstigen Preise und die mangelnden Alternativen, weil andere Urlaubsländer in der Hochsaison schnell ausgebucht sein werden. 
 
Bereits jetzt sind die Preise für Urlaub in der Türkei wegen der verhaltenen Nachfrage gesunken - noch stärker sollten sie das aus Sicht der Touristiker aber nicht. Kein Land wolle als Billigland wahrgenommen werden, sagte Tourismusminister Ünal. Welche Preisabschläge die türkischen Hoteliers noch hinnehmen müssen, um ihre Zimmer zu füllen, wird sich zeigen. 
 
Im Jahr 2015 reisten 5,6 Millionen Deutsche in die Türkei - ein Plus von 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Türkei ist laut Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen das drittbeliebteste Auslandsreiseziel nach Spanien und Italien. Besonders junge Deutsche zwischen 14 und 34 Jahren reisen gerne in die Türkei. Deutsche Touristen blieben 2015 im Schnitt 13,7 Tage im Land. Jeder deutsche Gast gab im Schnitt 1163 Euro aus.    
 
Beliebtestes Reiseziel in der Türkei für die Gäste aus der ganzen Welt war vergangenes Jahr Istanbul mit 12,4 Millionen Gästen vor Antalya mit 10,8 Millionen Besuchern. An die türkische Ägäis reisten 2,9 Millionen Auslandsgäste.

(11.03.2016, dpa)

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

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