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Das antike Ephesos können Türkei-Urlauber auch künftig besuchen: In den Baderegionen an der türkischen Ägäis und der Riviera haben Reiseveranstalter ihr Programm nicht geändert

Das antike Ephesos können Türkei-Urlauber auch künftig besuchen: In den Baderegionen an der türkischen Ägäis und der Riviera haben Reiseveranstalter ihr Programm nicht geändert

Foto: Lea Sibbel

Anschläge in der Türkei Einige Veranstalter ändern Programm

Die Türkei - das sind wunderschöne Strände und antike Stätten. Nach mehreren Anschlägen gibt es momentan aber auch Sicherheitsbedenken. Die Reiseveranstalter reagieren darauf schon zum Teil. REISE & PREISE gibt einen Überblick.

Nach den Anschlägen in der Türkei in der jüngsten Zeit ändern einige Reiseveranstalter ihr Programm. Sie reagieren damit auch auf das Auswärtige Amt, das seine Sicherheitshinweise für das Land vor kurzem verschärft hatte. Ein Überblick über Veranstalter und Kreuzfahrtreedereien:

 
Gebeco: Alle Termine einer Studienreise ans Schwarze Meer und nach Ostanatolien von der Marke Dr. Tigges werden bis Jahresende abgesagt, teilt der Veranstalter mit. Man kontaktiere die betroffenen Kunden und beobachte die Entwicklung intensiv. Vor wenigen Wochen hatte bereits der Studienreiseanbieter Studiosus Osttürkei-Rundreisen wegen der Sicherheitslage abgesagt.
 
Tui: Bei Tui werden momentan noch keine Reisen abgesagt. Der Veranstalter hat die Türkische Ägäis und Riviera sowie Istanbul im Programm. »Uns liegen derzeit keine Informationen vor, die aktuell auf ein besonderes Sicherheitsrisiko für Touristen in den Baderegionen hinweisen«, erklärt der Veranstalter. Tui verweist dabei auf die Aussage des Auswärtigen Amts, wonach die militärischen Aktionen im türkisch-syrischen Grenzgebiet bisher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen haben.
 
Für Istanbul bietet Tui Gästen an, dass sie gebuchte Reiseleistungen bei Anreisen bis zum 26. August gebührenfrei umbuchen oder stornieren können. Dies schließe auch Gäste ein, die ihren Urlaub in einer der türkischen Ferienregionen am Mittelmeer verbringen und einen Ausflug nach Istanbul über Tui gebucht haben.
 
Thomas Cook: Der Türkei-Spezialist Öger Tours streicht eine Rundreise, die unter anderem nach Van, Mardin und Diyabakir nach Ostanatolien führen sollte. Das teilt die Thomas Cook AG mit, zu der der Veranstalter gehört. »Istanbul-Reisen bieten wir dagegen weiterhin in vollem Umfang an.« Die Istanbul-Gäste würden über den geänderten Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts informiert und die Lage in der Türkei sehr genau beobachtet. »Auf die Badeziele haben die Konflikte im Grenzgebiet derzeit keinerlei Auswirkungen.«
 
DER Touristik: Bei DER Touristik hat der Großteil der Reisen, die in der Türkei angeboten werden, das Ziel türkische Riviera und türkische Ägäis. »Diese Reisen können nach wie vor uneingeschränkt angeboten werden, und die Nachfrage ist zufriedenstellend«, teilt das Unternehmen mit. Reisen in die östlichen Regionen der Türkei bietet die DER Touristik nicht an. Istanbul werde seit den Demonstrationen im vergangenen Jahr zurückhaltender gebucht. Das Angebot bestehe aber unverändert.
 
Aida Cruises: Das ist bei Aida Cruises ein bisschen anders: Der Kreuzfahrtanbieter hat Istanbul bei einer Kreuzfahrt der «Aidastella» im August aus dem Programm genommen. Ob weitere Fahrten betroffen sind, will die Reederei im Einzelfall entscheiden.
 
Tui Cruises: Die Reederei hat mit der »Mein Schiff 1« Ende September zwei Anläufe in Istanbul geplant. Man beobachte die Entwicklung der aktuellen Lage aufmerksam, teilt Tui Cruises mit. »Sollte es zu den jeweiligen Reisestarts nur die geringste Wahrscheinlichkeit geben, dass die Sicherheit unserer Gäste und unserer Crew nicht mehr hundertprozentig gewährleistet ist, werden wir den Fahrplan umgehend ändern.« Außerdem steuert die Mein-Schiff-Flotte im Rahmen der Mittelmeer-Kreuzfahrten unter anderem Antalya, Bodrum, Kusadasi und Maramaris an. Es lägen keine Hinweise vor, die aktuell für ein besonderes Sicherheitsrisiko in den Baderegionen hinweisen.
 
Costa Crociere: Auch die Reederei Costa Crociere hat sich entschieden, die Anläufe in Istanbul und Izmir mit alternativen Hafenanläufen in Griechenland, Italien und Malta zu ersetzen. Einen Grund dafür nannte das Kreuzfahrtunternehmen nicht. Auch blieb offen, wie lange Costa die türkischen Häfen nicht ansteuern wird. Betroffen sind die Schiffe »Costa neoClassica«, »Costa Pazifica« und »Costa Deliziosa«.
 
Reisehinweis des Auswärtigen Amts
 
Nach Anschlägen im Südosten des Landes und in Istanbul hatte das Auswärtige Amt seinen Sicherheitshinweis für die Türkei verschärft. Unter anderem gebe es »Hinweise auf mögliche Anschläge auf die U-Bahn und Bushaltestellen in Istanbul«, schreibt die Behörde auf ihrer Internetseite. Bei Reisen über Land wird außerdem zu besonderer Vorsicht geraten.
 
(24.08.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.