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Türkei USA warnt Touristen vor Terrorgefahr

Touristen in der Türkei sollten derzeit besonders vorsichtig sein. Hintergrund sind die US-Bombardements gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien.

Die Botschaft der USA in Ankara warnt vor möglichen Anschlägen in der Türkei. Reisende sollten die örtlichen Medienberichte verfolgen, um sich über potenzielle Gefahrengebiete zu informieren. Vor allem im Osten und Südosten der Türkei sollten sie vorsichtig sein. Konkrete Gefahrenhinweise gebe es aber nicht. Das Auswärtige Amt in Berlin hat seine Reisehinweise hinsichtlich der neuesten Entwicklungen bislang nicht verschärft. Es empfiehlt lediglich, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze aufzuhalten. Von Reisen in die Badeorte im Süden rät die Behörde aber nicht ab. Ohne konkreten Verweis auf den IS warnt das Auswärtige Amt in einem weltweiten Sicherheitshinweis nur, dass grundsätzlich und weltweit die Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen fortbesteht. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen zum Beispiel Regierungs- und Verwaltungsgebäude. Der Grad der terroristischen Bedrohung sei von Land zu Land unterschiedlich. Hinweise darauf gibt es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes für die einzelnen Länder. Die Gefahr eines Anschlags bestehe insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, sei im Vergleich zu anderen Reiserisiken jedoch vergleichsweise gering.

(26.09.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.