fbpx
Die Türkei ist derzeit eines der touristischen Sorgenkinder. TUI Deutschland rechnet aber mit einem Comeback des Landes

Die Türkei ist derzeit eines der touristischen Sorgenkinder. TUI Deutschland rechnet aber mit einem Comeback des Landes

Foto: Jens Kalaene

TUI-Deutschland-Chef »Die Türkei kommt wieder«

In der Tourismuswelt gibt es immer Gewinner und Verlierer. Und während sich Spanien und Newcomer wie die Kapverden über mehr Gäste freuen, muss die Türkei mit Rückgängen zurechtkommen. Für die Veranstalter bedeutet das umzuplanen.

Mauritius ist ein Paradies. Vor dieser Kulisse hat TUI Deutschland sein Winterprogramm vorgestellt. Nur: Nicht überall in der Reisewelt sind die Zustände so paradiesisch.

So bereitet die Lage in der Türkei, in Tunesien und Ägypten vielen Urlaubern Sorgen. Und somit auch den Veranstaltern. Sebastian Ebel, Vorsitzender der Geschäftsführung von TUI Deutschland, im Interview.
 
Die Türkei ist derzeit ein Sorgenkind. Im Februar wurde der Buchungsrückgang für den Sommer bei TUI auf minus 40 Prozent beziffert. Sie haben gesagt, man sehe derzeit eine »Stabilisierungstendenz«. Was bedeutet das?

 
Sebastian Ebel: Das heißt, dass wir einen kleinen Aufholeffekt sehen. Wie weit der trägt, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Denn ein Großteil ist noch an Kapazität da, um zu buchen. Deshalb ist eine Prognose aktuell schwierig. Aber wir sehen schon, dass die Produkte dort aufgrund ihres hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnisses jetzt wieder stärker nachgefragt werden. Mit diesem guten Preis-Leistungs-Verhältnis hat die Türkei über Jahrzehnte bei den Kunden gepunktet. Und deshalb bin ich davon überzeugt, dass die Türkei ein starkes Comeback feiern wird.
 
Wann ist es soweit, lässt sich das abschätzen?
 
Ebel: Das hängt von vielen äußeren Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen können. Von daher ist es schwierig, eine zuverlässige Prognose abzugeben. Aber die positiven Grundvoraussetzungen sind da. Und das wird dazu führen, dass die Türkei wieder kommt. Wann, wird man sehen.
 
Und wie ist die Lage in Tunesien: Haben Sie dort das Angebot zurückgefahren?
 
Ebel: Unsere eigenen Clubanlagen von Robinson und Magic Life auf Djerba sind nach wie vor in Betrieb. Wir bekennen uns auch in schwierigen Zeiten zu dem Land. Aber der Nachfragerückgang hat Tunesien am stärksten getroffen. Das Angebotportfolio ist weiterhin sehr groß. Allerdings liegen die Buchungen deutlich niedriger.
 
In Ägypten eröffnen Sie nun ein neues Familienhotel: Macht das zurzeit tatsächlich Sinn oder haben nicht gerade auch Familien momentan eher Angst, dorthin zu reisen?
 
Ebel: Wir haben mit Ägypten eine hervorragende Winter-Destination, da gibt es wenige Urlaubsregionen, die ein vergleichbares Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Natürlich hat Ägypten auch in der Vergangenheit große Auf und Abs gehabt, aber auch da bin ich sehr zuversichtlich, dass die Nachfrage zurückkommt.
 
Sie steigern nun die Kapazitäten anderswo, etwa auf den Kanaren oder in Spanien. Nun sind das schon sehr beliebte Destinationen. Kann man sich dort überhaupt noch so viel steigern, dass man die Rückgänge ausgleichen kann?
 
Ebel: Aus Kapazitätssicht ist es schon herausfordernd, das, was man auf der einen Seite verliert, in den anderen Gebieten komplett unterzubringen - auch wenn uns das bislang gut gelingt. Aber es gibt auch «neue» Gebiete, wie die Kapverden, die sehr stark davon profitieren und noch genug Kapazität haben. Wir sehen schon, dass sich die Nachfrage ihre Wege in andere Destinationen sucht. Was natürlich fehlt, ist dieses fantastische Preis-Leistungs-Verhältnis, was wir in der Türkei haben. Das ist 1:1 so kaum ersetzbar. Und deshalb bin ich auch so zuversichtlich, dass die Nachfrage in der Türkei zurückkommt.
 
Ist der Ausbau im Drei-Sterne-Segment Teil der Strategie, die Kapazitäten woanders zu erhöhen - also etwa auch neue Kundengruppen zu gewinnen?
 
Ebel: Wir bauen vor allem konsequent und kontinuierlich die Anzahl unserer eigenen und exklusiven Hotelprodukte weiter aus. Dazu ergänzen wir unser Produktprogramm dort, wo wir noch weiße Flecken auf der touristischen Landkarte haben, etwa in fernen Ländern, und wo unsere Mitbewerber stärker waren und sind - und da ergänzen wir unser Produktportfolio vor allem um gute Drei-Sterne-Hotels, um auch dort zu wachsen. Alles in allem verdreifachen wir unser Hotelangebot.
 
Zur Person: Sebastian Ebel ist Vorsitzender der Geschäftsführung von TUI Deutschland und Mitglied des Vorstandes der TUI Group.

(21.06.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.