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TUI Preiserhöhung im Winter

Der größte deutsche Reiseveranstalter Tui wird seine Preise in der Wintersaison erhöhen. Der Aufschlag beträgt bis zu vier Prozent. In einigen Regionen dürfen Urlauber aber sogar mit günstigeren Preisen rechnen.

Wegen der deutlich höheren Kosten für Kerosin, Lebensmittel und Energie sowie aufgrund teilweise ungünstiger Wechselkurse werden Tui-Reisen auf mittlerer Distanz um durchschnittlich zwei Prozent und Fernreisen um vier Prozent teurer. Das sagte Tui-Deutschland-Chef Volker Böttcher bei der Vorstellung der Winterkataloge in Boppard.

Stabil blieben die Katalogpreise für Reisen nach Zypern, nach Ägypten und Tunesien. Die Nachfrage nach den nordafrikanischen Zielen leidet noch unter den Folgen der politischen Umstürze zu Jahresbeginn. Dort gebe es kurzfristig Preisabschläge von bis zu einem Drittel.

Für Portugal steigen die Preise im Winter um 1,5 Prozent. Türkei-Urlaub wird bei Tui sogar um vier Prozent teurer. Bei Fernreisen schlügen vor allem die höheren Kerosinpreise zu Buche. Die Karibik werde mit einem Plus von einem Prozent jedoch nur leicht teurer. USA-Reisen verteuern sich um drei Prozent.

Einen stärkeren Preisanstieg gibt es vor allem bei Reisen nach Südafrika und Namibia mit einem Plus von neun Prozent. Grund dafür sind laut Böttcher die Wechselkurse. Kenia kommt auf vier Prozent höhere Preise, Reisen zu den beliebten Ziele im Indischen Ozean wie Mauritius und Malediven werden um bis zu fünf Prozent teurer. Und auch Asien-Urlauber müssen tiefer in die Tasche greifen: Die Preise für Thailand ziehen um sechs Prozent und für Indonesien um acht Prozent an. Aufgrund der Distanz verteuern sich Australien und Neuseeland am stärksten.

Zu der Kritik von Verbraucherverbänden, dass Flüge oft kurzfristig verschoben werden, sagte Böttcher, die Reisen würden oft zwölf Monate im Voraus eingekauft. Zu diesem Zeitpunkt seien die Abflug- und Ankunftszeiten meist noch gar nicht mit den Flughäfen festgelegt. Deshalb könne es auch noch keine verbindlichen Zusagen über bestimmte Uhrzeiten geben.

Angesichts steigender Reiselust hat die Tui ihr Angebot für den Winter erneut erhöht. Das gelte vor allem für Reisen auf die Kanarischen Inseln, auf die Kapverden und in die Türkei. Ausgeweitet werde auch das Programm mit exklusiven Hotels. Neue Häuser kämen in der Dominikanischen Republik und auf Fuerteventura hinzu.

Erstmals bietet Tui zudem einen neuen Katalog »Winter für Familien« an. Darin gibt es etwa Informationen über kinderfreundliche Skigebiete oder Ski-Kindergärten. Die sogenannte Tui-Schneegarantie soll es auch im kommenden Winter geben.

(29.06.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.