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TUI Reiseriese stoppt Elefanten-Ausflüge

Erst distanzierte sich Deutschlands größter Reiseveranstalter von Delfinarien: Weil die Tiere meist nicht artgerecht gehalten werden, nahm TUI fast alle Angebote aus dem Programm.

Jetzt wendet sich der Tourismuskonzern aus diesem Grund auch von den Elefanten ab: Der Verkauf von Ausflügen zu den Dickhäutern oder Ausritte auf ihnen werden bis Ende 2015 nach und nach eingestellt. Denkbar seien in Zukunft »allenfalls Walking-Safaris«, so der zuständige Manager Harald Zeiss. Insgesamt verzichtet TUI dem Tierschutz zu liebe weltweit auf »mehrere Dutzend Angebote«.
Elefanten hautnah erleben ist für viele Touristen in Indien, auf Sri Lanka und Thailand ein großes Vergnügen - nicht jedoch für die Tiere. »Sie werden in Gefangenschaft mit roher Gewalt gefügig gemacht«, heißt es dazu bei der Tierschutzorganisation Pro Wildlife. Sie würden angekettet, mit Haken geschlagen und mit dem Entzug von Wasser, Nahrung und Schlaf gequält. Touristen ahnten nicht, dass ihre Tierliebe »Tierquälerei und oft sogar Wilderei unterstützt«.
Um den Elefantentourismus am Leben zu erhalten, werden wilde Elefanten sogar illegal gefangen. In Myanmar etwa bringen Schmuggler Jahr für Jahr bis zu 100 Elefantenkinder nach Thailand. Um an sie heranzukommen, werden häufig sogar Mütter und andere Herdenmitglieder getötet. Auch in Sri Lanka werden immer wieder Elefantenkälber aus freier Natur entführt.
Selbst Auffangstationen und Waisenhäuser sind mitunter fragwürdig: Seriöse Einrichtungen ketten Elefanten nicht an, gebrauchen keine Gewalt, betreiben keine Zucht - und bieten keinen direkten Kontakt zwischen Touristen und Tieren. Grund: Werden die Tiere wieder ausgewildert, dürfen sie sich nicht an den Menschen gewöhnen.

(11.11.14, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.