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Urlaub auf den Balearen wird 2017 3 Prozent teurer

Urlaub auf den Balearen wird 2017 3 Prozent teurer

Foto: rp

TUI setzt auf Klassiker Spanien-Urlaub wird 2017 teurer

Die Reiseströme haben sich verändert. Viele Urlauber meiden die Türkei, Ägypten und Tunesien. Dafür boomen Klassiker wie Spanien, Italien und Griechenland. Auf diese Länder setzt TUI mit seinem Programm für 2017.

Die wichtigsten Neuigkeiten im Überblick:

Spanien: Die Kanaren sind der große Gewinner der vergangenen Saison und laufen auch im Winter sehr gut. Im Sommer 2017 hat TUI noch einmal 20 Prozent mehr Hotels im Programm. El Hierro ist ganz neu dabei. Ausgebaut wird auch auf dem spanischen Festland, mit mehr Flügen nach Málaga und Jerez de la Frontera. Die Preise für die Kanaren steigen um 1,5 Prozent, für das spanische Festland um zwei Prozent und für die Balearen um drei Prozent.  

Italien: TUI nimmt rund 1000 neue Hotels ins Programm auf. Jeweils ein neues Sensimar-Hotel öffnet in Kalabrien und auf Sardinien. In dem Toskana-Dorf Castelfalfi öffnet ein TUI-Blue-Hotel. Neue Familienclubs in Süditalien und Feriendörfer an der Adria stehen ebenfalls im Programm.
 
Griechenland: Auf Kreta, Rhodos und Kos wächst das Hotelangebot um 40 Prozent. Das Flugangebot wird ebenfalls erweitert: Nach Kos geht es auch von Hannover, Nürnberg, Stuttgart und Basel aus. Mit Easyjet werden Flüge ab Berlin-Schönefeld nach Kreta und Rhodos angeboten. Die Preise steigen leicht um ein Prozent.
 
Türkei, Ägypten, Tunesien:  Die Saison 2016 lief für die drei Länder schlecht, in diesem Winter liegen sie weiter im Minus - für den kommenden Sommer hofft TUI nun auf Erholung. Die Türkei geht mit fünf Prozent niedrigeren Preisen in die Saison. Ob das Land zurückkomme, sei derzeit ganz schwer zu beurteilen, sagte Sebastian Ebel, Vorsitzender der Geschäftsführung von TUI Deutschland. Auch in Ägypten und Tunesien sinken die Reisepreise. 
 
Fernziele: TUI baut sein Programm vor allem in den USA und Indonesien aus, aber auch in Australien. In den USA sind 200 Hotels und 30 Rundreisen neu im Programm. Erstmals gibt es Reisen in Alaska und im kanadischen Yukon. Auf allen Busrundreisen gibt es künftig kostenloses WLAN. Südafrika, Indonesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Dominikanische Republik werden günstiger. Mauritius, Thailand und Mexiko bleiben preislich stabil. 
 
Städtereisen: Neu im Programm ist Skandinavien, etwa mit Oslo, Trondheim, Stockholm, Helsinki und vielen kleineren Städten. Insgesamt finden sich 15.000 Städtehotels im Europa-Angebot. Aufgestockt wurde vor allem bei den Zwei- bis Drei-Sterne-Hotels. 
 
Eigene Hotelmarken: Im Sommer 2017 werden 15 weitere eigene TUI-Hotels angeboten. Sieben neue Sensimar-Häuser öffnen - zwei in Italien, außerdem in Tunesien, an der türkischen Riviera, in Kroatien sowie auf den griechischen Inseln Zakynthos und Kefalonia. Zwei TUI-Blue-Häuser öffnen in der Toskana und Kroatien. Weltweit seien im kommenden Jahr mehr als TUI 150.000 Hotels buchbar - eine Verdoppelung des Angebots.

(22.11.2016, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.