fbpx
Tui-Touristik-Chef Oliver Dörschuck sieht eine geringere Nachfrage bei Ländern wie Ägypten. Die von Terrorismus betroffenen Länder vollkommen zu meiden, sei jedoch verkehrt

Tui-Touristik-Chef Oliver Dörschuck sieht eine geringere Nachfrage bei Ländern wie Ägypten. Die von Terrorismus betroffenen Länder vollkommen zu meiden, sei jedoch verkehrt

Foto: Khaled Elfiqi

TUI-Touristik-Chef Länder wegen Terror nicht ganz meiden

Tunesien, Ägypten, Paris: Der Terror der vergangenen Monate erschreckt und verstört. Mancher möchte in diesen Zeiten vielleicht lieber zu Hause bleiben und aus Angst vor Anschlägen nicht mehr reisen. TUI-Touristik-Chef Oliver Dörschuck hält das für falsch.

TUI-Touristik-Chef Oliver Dörschuck sieht eine geringere Nachfrage bei Ländern wie Ägypten. Die von Terrorismus betroffenen Länder vollkommen zu meiden, sei jedoch verkehrt. Foto: Khaled Elfiqi

Nach den Anschlägen von Paris ist die Angst vor Terror allgegenwärtig. Oft trifft es große Metropolen oder beliebte Reiseziele. Der Touristik-Chef der TUI, Oliver Dörschuck, findet dennoch, dass Reisende nicht auf Urlaub verzichten sollten.
 
Im Gespräch erklärt Dörschuck, welche Auswirkungen der Terror auf den Tourismus hat und wie TUI seinen Kunden vor Ort zur Seite steht.

 
Was bedeutet der Terror für Sie als Reiseveranstalter?
 
Oliver Dörschuck: Überall auf der Welt gibt es leider das Risiko von Terroranschlägen. Ich glaube, die Situation, die wir haben, sollte uns auf keinen Fall vom Reisen abhalten, das wäre genau das falsche Signal. Tourismus kann Regionen stabilisieren und dem Extremismus ein Stück weit den Boden entziehen. Von daher ist meine persönliche Einstellung: Weiterreisen ist erstmal das Beste für die Städte und Länder.
 
Wann reisen Sie denn nicht mehr in eine Region?
 
Dörschuck: Ausschlaggebend dafür, ob ein Land ins touristische Angebot aufgenommen wird, ist die Einschätzung des Auswärtigen Amts. Und das ist für uns die Maßgabe, wie wir in solchen Situationen damit umgehen. Zum Schluss muss aber jeder Kunde von sich aus entscheiden, ob und wohin er reist. Das Beispiel Paris zeigt, dass so etwas immer und überall passieren kann, auch in westeuropäischen Metropolen. Überlegungen, bestimmte Länder zu meiden, machen vor diesem Hintergrund gar keinen Sinn und wäre ohne Frage auch Wasser auf die Mühlen der Terroristen.
 
Wie können Sie den Urlaubern vor Ort in solchen Situationen zur Seite stehen?
 
Dörschuck: Wir sind, wie gesagt, eng mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt. Wir haben vor Ort unser eigenes Personal und Agenturen, die mit den Kunden im Urlaubsort sehr eng in Kontakt sind und da Rückversicherung und Hilfestellung leisten.
 
Wie entwickelt sich die Nachfrage bei Tunesien und Ägypten nach den jüngsten Attentaten?
 
Dörschuck: Wir sehen, dass kurzfristig natürlich die Nachfrage zurückgeht. Aber wir sehen auch, dass die Zyklen, in denen die Nachfrage wieder zurückkommt, immer kürzer werden.
 
Also glauben Sie, dass Ägypten als Reiseziel zurückkommen wird?
 
Dörschuck: Ägypten hat sich zuletzt rasant erholt und ist nach wie vor gut gebucht. Bleibt die Lage im Land stabil, wird die aktuelle Buchungszurückhaltung ein eher kurzfristiger Trend sein.
 
Die Türkei ist besonders von der Flüchtlingskrise betroffen. Welche Auswirkungen hat das auf den Tourismus?
 
Dörschuck: In der Türkei, wenn ich da auf den letzten Sommer schaue, hatte die Flüchtlingskrise keine Auswirkungen auf den Tourismus. Unsere Buchungszahlen waren sehr stabil und gut.
 
Sie bieten vermehrt auch Hotels aus Hotelbetten-Datenbanken an. Haben Sie Angst, dass das die Marke TUI verwässert?
 
Dörschuck: Nein, TUI wird auch bei Hotels aus Bettendatenbanken eine qualitative Auswahl treffen. Es gibt viele gute Hotels, und die bieten wir jetzt auch an. Es gibt durchaus auch sehr gute Qualität im Drei-Sterne-Segment. Das ist kein Widerspruch für mich, das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen.
 
Auf mehreren griechischen Inseln wird die Mehrwertsteuer erhöht. Wird Griechenlandurlaub nun teurer?
 
Dörschuck: Natürlich haben die Hoteliers höhere Kosten. Von daher werden die Hotelpreise leicht steigen. Gegenläufig sind die Flugpreise für Griechenland, so dass Pauschalreisen ungefähr auf dem Vorjahresniveau bleiben werden.
 
Zur Person: Oliver Dörschuck ist Touristik-Chef von TUI Deutschland.

(18.11.2015, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.