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Nach dem Anschlag in Sousse wollen viele Urlauber nicht mehr nach Tunesien reisen

Nach dem Anschlag in Sousse wollen viele Urlauber nicht mehr nach Tunesien reisen

Foto: Andreas Gebert

Tunesien-Urlaub Nach Anschlag viele Umbuchungen

39 Menschen starben bei dem Anschlag auf ein Touristenhotel in Tunesien. Die großen deutschen Reiseveranstalter berichten jetzt von vielen Stornierungsanfragen.

Nach dem Anschlag in Tunesien wollen zahlreiche deutsche Urlauber ihre Reisepläne ändern. »Wir hatten am Wochenende ein verstärktes Aufkommen. Wir hatten auch Stornierungen«, sagte eine Sprecherin von DER Touristik.

Fast jeder zweite Tunesienreisende der kommenden 14 Tage habe bereits seine Reise storniert. Die Touristikgruppe, zu der unter anderem die Marken ITS, Jahn-Reisen, Meier's Weltreisen, Dertour und ADAC-Reisen gehören, bietet kostenfreie Umbuchungen und Stornierungen für Tunesienreisende im Zeitraum bis Ende Juli an.

 
»Es gibt eine Verunsicherung, die macht sich in vermehrten Anfragen bemerkbar«, sagte eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes. Zum Ausmaß der Anfragen und Umbuchungen lägen aber keine Zahlen vor. »Es gibt auch Urlauber, die sagen, wir bleiben oder die sagen, wir reisen trotzdem«, betonte sie.
 
Viele Reiseveranstalter haben es Tunesien-Urlaubern freigestellt, einen geplanten Tunesien-Urlaub kostenlos zu stornieren. Bei der deutschen Kundenhotline von TUI meldeten sich bis Sonntagmittag rund 500 Kunden, um ihre Reise umzubuchen oder zu stornieren.
 
In ganz Tunesien machten zur Zeit des Anschlags etwa 15.000 Menschen Urlaub mit der TUI. Rund 3.800 davon kamen aus deutschsprachigen Ländern. Nach Angaben vom Wochenende rechnet TUI damit, dass 250 deutsche Urlauber ihre Ferien in Tunesien abbrechen werden. Die Mehrzahl - rund 3.500 Urlauber wolle bleiben. Die Kette Riu Hotel & Resorts, in der der Anschlag verübt wurde, wird von der TUI und einer spanischen Familie betrieben.
 
Die Folgen des Terrorangriffs mit 39 Toten vom Freitag (26. Juni) auf den Tourismus in Tunesien sind laut TUI-Deutschland-Touristik-Chef Oliver Dörschuck noch nicht absehbar. »Es ist zu früh, eine Prognose zu treffen.«
 
Auch FTI bietet den Urlaubern kostenlose Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten an. Generell habe FTI derzeit nur wenige deutschsprachige Gäste in der Region, erklärte eine Unternehmenssprecherin in München. Auch für die nächsten Tage seien nur wenige Anreisen geplant gewesen. FTI übernehme für alle Kunden, die aktuell vor Ort sind und abreisen wollten, die Mehrkosten. »Allen Gästen mit Abreise bis 31. Juli 2015 nach Tunesien bieten wir eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung an«, ergänzte die Sprecherin.
 
Für FTI sei Tunesien ein wichtiges Urlaubsziel am Mittelmeer, gehöre aber nicht zu den Hauptdestinationen des Unternehmens, so die Sprecherin. Bereits im März dieses Jahres seien die Buchungen für die Sommersaison gegenüber dem Vorjahr zweistellig zurückgegangen. »Nach einer kurzen Erholungsphase im Mai wird dieser Anschlag erneut einen Einbruch der Buchungszahlen nach sich ziehen.«
 
Bei Thomas Cook/Neckermann haben nach Angaben einer Sprecherin nur wenige Gäste ihren Tunesien-Urlaub vorzeitig abgebrochen. Die Nachfrage nach Umbuchungen sei größer als die nach Stornierungen. Immer noch fliegen auch Urlauber nach Tunesien.
 
Ausreisesteuer wird abgeschafft
 
Tunesien schafft die Ausreisesteuer für ausländische Gäste wieder ab. Das teilt das Fremdenverkehrsamt von Tunesien mit. Die Steuer war erst im Oktober 2014 in Kraft getreten und betrug 30 Tunesische Dinar (rund 13 Euro). Die Ankündigung des tunesischen Tourismusministeriums ist eine Reaktion auf das Attentat auf ein Hotel in Sousse. Mit der Abschaffung der Ausreisesteuer für ausländische Gäste und einer Reduzierung der Mehrwertsteuer von zwölf auf acht Prozent versucht das Ministerium den Angaben zufolge, die negativen Auswirkungen des Attentats auf den Tourismus zu verringern.
 
(01.07.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.