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Turbulenter Flug Kein Schmerzensgeld

Wenn sich die Ankunft am Ziel nach einem turbulenten Flug deutlich verspätet, rechtfertigt das keine Schmerzensgeldzahlung. Das geht aus einem Gerichtsurteil hervor.

Verspätet sich ein Flug aufgrund von Turbulenzen deutlich, gibt es dennoch kein Schmerzensgeld für Passagiere. Das gelte auch dann, wenn die Maschine zunächst zwischengelandet ist und die Passagiere mehrere Stunden auf den Weiterflug warten mussten, entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S44/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem Fall hatte der Kläger einen Flug von Berlin über Frankfurt nach Baku gebucht. Schon beim Umsteigen in Frankfurt kam es zu zwei Stunden Verspätung. Den Landeanflug auf Baku brach der Pilot wegen gefährlicher Seitenwinde ab und landete 800 Kilometer entfernt. Dort erfuhren die Passagiere erst fünf Stunden später, dass sie mit einem gecharterten Flugzeug weiterfliegen könnten. Die Ankunft in Baku war schließlich um 14 Stunden verspätet. Der Kläger gab an, die Fluggäste seien während des Wartens auf engstem Raum zusammengepfercht worden. Die langen Stunden der Ungewissheit hätten ihn zusätzlich belastet.

Er verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der körperlichen und schweren psychischen Belastung. Das Amtsgericht wies das zurück, das Landgericht schloss sich dem an: Von einer »Körper- oder Gesundheitsverletzung« sei in diesem Fall nicht auszugehen.

(24.05.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.