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Die Lufthansa rechnet mit heftigen Auswirkungen des Streiks ihrer Flugbegleiter

Die Lufthansa rechnet mit heftigen Auswirkungen des Streiks ihrer Flugbegleiter

Foto: Boris Roessler

Ufo gegen Lufthansa Wie der Streik weitergeht

Vorerst kein Ende des Lufthansa-Streiks: Am heutigen Montag gehen die Arbeitsniederlegungen weiter. Voraussichtlich 929 Flüge fallen heute aus, es dürften rund 113.000 Passagiere betroffen sein.

Es werde versucht, möglichst viele Kunden auf die Bahn oder andere konzerninterne Airlines umzubuchen. Von den Langstrecken-Flügen fielen bis auf einen von Frankfurt nach Tampa (USA) sowie zwei von München nach Newark (USA) und Schanghai (China) alle aus.
 
Es dürfte zu längeren Schlangen an den Transitschaltern kommen wegen der zahlreichen Umbuchungen, sagte ein Sprecher des Flughafen-Betreibers Fraport. Ansonsten laufe bislang aber alles in geordneten Bahnen. Im Transitbereich stünden rund 600 Betten, davon seien in der Nacht aber höchstens 50 belegt gewesen. Es hätten nicht viele Passagiere am Flughafen übernachten müssen.

 
Geplant war, dass das Kabinenpersonal in Frankfurt und Düsseldorf bis 23.00 Uhr die Arbeit niederlegt, in München bis Mitternacht. Die Tarifverhandlungen für die Stewardessen und Stewards der Lufthansa ziehen sich bereits seit zwei Jahren hin. Strittig sind vor allem die komplexen Regelungen zu Betriebs- und Übergangsrenten von rund 19 000 Flugbegleitern. Der erste Ausstand der Flugbegleiter in der aktuellen Tarifrunde soll bis einschließlich Freitag fortgesetzt werden.
 
 
Tarifdschungel der Lufthansa
 
Piloten: In der laufenden Tarifrunde haben die Piloten seit April 2014 bereits 13 Mal die Arbeit niedergelegt. Im Streit um den Konzerntarifvertrag für rund 5400 Piloten von Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings geht es um Gehälter oder Übergangsrenten. Die Piloten wollten zudem den Ausbau der Billigschiene Eurowings verhindern. Weil sie dieses nicht tarifliche Ziel aber allzu offen mit dem Streik verbunden haben, stoppte das Landesarbeitsgericht Hessen die letzte Streikrunde Anfang September am zweiten Tag. Derzeit laufen Gespräche zu den Übergangsrenten.
 
Flugbegleiter: Sie haben zuletzt 2012 gestreikt. Damals wurde der Konflikt unter Einschaltung eines Schlichters mit einem umfassenden Tarifpaket beigelegt. In der aktuellen Auseinandersetzung sind wichtige Punkte die Absicherung und Vergütung der 19 000 Flugbegleiter bei der Lufthansa-Mutter sowie die Alters- und Übergangsversorgung.
 
Bodenpersonal: Für die rund 33 000 Bodenbeschäftigten verhandelt Lufthansa mit Verdi. Auch hier geht es um die Entgelte und die Betriebsrenten. Anders als das fliegende Personal haben die Kräfte am Boden allerdings keinen Anspruch auf Übergangsversorgung. Von Streiks war bei Verdi bislang noch nicht die Rede. In der letzten Tarifrunde hatte das Bodenpersonal 2013 mit zwei Warnstreiks große Teile des Flugverkehrs der Airline lahmgelegt.

(09.11.2015, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.