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Ukraine-Konflikt Touristen lassen Russland links liegen

Der Ukraine-Konflikt hält Touristen in Scharen von einem Besuch Russlands ab.

Das gilt vor allem auch für Urlauber aus Deutschland, einem der wichtigsten Quellmärkte. Die Buchungen für die aufkommensstärksten Reisemonate Juli und August liegen beispielsweise beim Marktführer TUI 23 Prozent unter Vorjahresniveau. Aus aller Welt, so heißt es bei der Tochtergesellschaft Swoi-TT, sei in der Hochsaison mit einem Minus zwischen 20 und 25 Prozent zu rechnen.
Ein Drittel weniger Hotelbuchungen für die ersten vier Monate 2014 beklagt der Verband der russischen Reisebüros (ATOR). Das größte Minus beschert der Reisemarkt in Polen: Die Touristen dort haben - laut der Tourismusorganisation Rossiski Sojus Turindustri – fast alle Russland-Reisen für 2014 storniert. Einzig aus China kommt Wachstum: Die Besucherzahlen sollen in diesem Jahr um ein Zehntel steigen.
Insgesamt waren in den ersten neun Monaten 2013 – nur für diesen Zeitraum liegen aktuelle Besucherzahlen vor – 2,3 Millionen Touristen aus dem Ausland nach Russland gekommen. Darunter waren auch 346.400 Bundesbürger, sechs Prozent mehr als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.

(30.05.14, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.