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Die Proteste in Bangkok gehen weiter - radikale Studenten haben bereits mit einer Eskalation gedroht

Die Proteste in Bangkok gehen weiter - radikale Studenten haben bereits mit einer Eskalation gedroht

Foto: Barbara Walton

Ultimatum in Bangkok Weiter Einschränkungen

Tag drei der Massendemonstrationen in Thailand.  Weil die Regierung den Rücktrittsforderungen nicht folgt, drohen radikale Studenten mit Eskalation. Für Touristen bedeutet das weiterhin starke Einschränkungen.
Mit neuen Protestmärschen und einem Ultimatum wollen die Regierungsgegner in Bangkok den Druck auf Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra erhöhen. Eine radikale Studentengruppe drohte, die Börse und die Flugaufsicht lahmzulegen, wenn die Regierungschefin bis Mittwochabend (15. Januar) nicht zurücktritt.

 
Am Rande der Massendemonstrationen sind in Bangkok in der Nacht zu Mittwoch Sprengkörper geflogen. An einer der Kreuzungen in der Hauptstadt, die die Regierungsgegner besetzt halten, seien zwei Leute bei einer Explosion verletzt worden. An anderer Stelle wurden vier Polizeibeamte angegriffen. Abgesehen davon sind die Massenproteste mit Zehntausenden Teilnehmern bisher friedlich verlaufen.
 
Touristen in der thailändischen Hauptstadt müssen auch in den kommenden Tagen mit Einschränkungen rechnen. Die Auswirkungen der Demonstrationen seien für Reisende nach wie vor hauptsächlich im Straßenverkehr zu spüren, erläutert das Auswärtige Amt. Die Badeorte des Landes, in denen sich derzeit viele Urlauber aufhalten, sind nicht betroffen.
 
Die Protestaktionen beschränken sich auf die Innenstadt Bangkoks. Urlauber sollten bei Fahrten in die oder aus der Stadt, etwa zum Flughafen, einen Zeitpuffer einplanen. Am besten nutzen sie öffentliche Verkehrsmittel, wie die U-Bahn, die S-Bahn und den Airport Link. Obwohl mehr Busse und Bahnen im Einsatz sind, könne es auch im öffentlichen Nahverkehr zu längeren Wartezeiten kommen.
 
Touristen sollten Menschenansammlungen meiden und vor allem nachts vorsichtig sein, rät das Auswärtige Amt in seinem Reisehinweis. Sie sollten die Berichterstattung in den Medien verfolgen und auf die Anweisungen der Polizei hören.
 
Touristenmagnet Bangkok
 
Bangkok war laut einer Erhebung von Mastercard im vergangenen Jahr mit 15,98 Millionen Touristen die meistbesuchte Stadt der Welt. Für die meisten der 26 Millionen Urlauber, die Thailand im Jahr besuchen, ist Bangkok aber nur Durchreisestation zu den Inseln an den Küsten im Süden oder ins Hochland im Norden. Diese Orte sind von Protesten nicht betroffen.
 


(15.01.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.