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Umfrage Bundesbürger sind nach 45 Tagenerneut urlaubsreif

Urlaub verdirbt den Charakter - so lautet ein deutsches Sprichwort. Denn nach den Ferien fällt das Arbeiten oft umso schwerer. Das Gefühl der Erholung ist auch schnell verflogen, wie aus einer aktuellen Umfrage hervorgeht.

Schon nach 45 Tagen sind die Bundesbürger wieder urlaubsreif. Das hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK ergeben. Die Länge des Urlaubsgefühls variiert je nach Alter und Geschlecht des Befragten. Bei Männern dauert die entspannte Phase nach dem Urlaub im Schnitt 46 Tage, bei Frauen nur 44 Tage. Die Jüngsten fühlen sich am schnellsten wieder urlaubsreif. Die 18- bis 29-Jährigen träumen sich bereits nach 42 Tagen wieder zurück in die Sonne.
Neun Prozent der Befragten sagen, dass sie sich nie urlaubsreif fühlten. Die Hamburger brauchen laut der Umfrage mit 57 Tage am längsten, bis sich das Fernweh wieder bemerkbar macht. Am schnellsten ist das bei den Einwohnern von Rheinland-Pfalz und dem Saarland mit durchschnittlich 43 Tagen der Fall. Befragt wurden 1100 Menschen ab 18 Jahren.

(25.10.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.