fbpx
REISE und PREISE

Umfrage Daran glauben viele - Positiver Effekt des Reisens

Reisen verbindet und sorgt für wenig Intoleranz. Das glauben jedenfalls viele laut einer Umfrage. Darin wurde unter anderem nach Reisezielen, Art der Reise und Häufigkeit gefragt.

Regelmäßiges Reisen wirkt sich nach Auffassung vieler Menschen positiv auf die Toleranz aus. In einer Umfrage äußerten 57 Prozent der befragten Deutschen die Ansicht, dass es weniger Intoleranz gäbe, wenn die Menschen mehr reisen würden.

Befragt wurden Menschen in mehreren Ländern. Im Schnitt aller Befragten waren es sogar 62 Prozent, die an einen positiven Effekt glauben. Das ist das Ergebnis der Studie der Marktforschungsplattform cint.com im Auftrag der Reisesuchmaschine Momondo hervor.

65 Prozent aller Befragten denken außerdem, dass es durch mehr Reisen weniger Vorurteile in der Welt gäbe (Befragte aus Deutschland: 59 Prozent). An mehr Frieden durch mehr Reisen glauben 53 Prozent der Befragten insgesamt, 44 Prozent sind es in Deutschland.

Von den Befragten in Deutschland gaben 29 Prozent an, etwa einmal im Jahr ins Ausland zu reisen, 28 Prozent etwa zweimal im Jahr. Ebenfalls 28 Prozent gaben an, schon bis zu fünf Länder bereist zu haben, bei 38 Prozent sind es zwischen sechs und zehn Ländern. Rund zwei Drittel der Befragten in Deutschland (64 Prozent) haben auf der Reise neue Freunde gefunden. 68 Prozent sagten, durch das Reisen generell eine positivere Sicht auf andere Kulturen zu bekommen.

Für die Umfrage wurden im Februar 2016 insgesamt 7.292 Personen in verschiedenen Ländern befragt, aus Deutschland nahmen 406 Menschen zwischen 18 und 65 Jahren teil.

(20.04.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.