fbpx

Umfrage Direktflug ist Urlaubern wichtigerals der Termin

Nicht zu teuer und direkt sollen die Flüge der deutschen Urlauber sein. Der genaue Termin ist dabei nicht ganz so wichtig. Diese ergab eine repräsentative Umfrage über die Präferenzen von Airline-Kunden.

Die meisten deutschen Urlauber (54 Prozent) schauen beim Buchen ihres Flugs auf den Preis. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Cint. Auf Platz zwei stehen Direktflüge (39 Prozent) noch vor dem Abflugtermin (33 Prozent) oder der Nähe des Zielflughafens zum Urlaubsort (26 Prozent). Beim Bordkomfort hatten bequeme Sitze (24 Prozent) und die Beinfreiheit (18 Prozent) für die Befragten höchste Priorität. Auf WLAN an Bord (4 Prozent) oder ein gutes Entertainment-Angebot (3 Prozent) legten die Wenigsten Wert. Im Auftrag der Reisesuchmaschine Momondo befragte Radius Kommunikation über die Panels von Cint in 15 Ländern jeweils rund 1000 Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren.

(24.11.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.