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REISE und PREISE

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Herbert Spies / dpa

Umfrage Direktflug und Ticketpreis sind wichtigste Kriterien

Wer einen Flug buchen will, muss sich überlegen, was ihm wichtig ist. Ticketpreis, eine direkte Verbindung oder vielleicht die günstigsten Abflugzeiten. Nach welchen Kriterien Flugreisende entscheiden, hat eine Umfrage ergeben.

Nicht nur das Geld ist ausschlaggebend: Für viele Passagiere spielt auch eine Direktverbindung eine große Rolle bei der Auswahl eines Flugs. Das hat eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld ergeben.

Demnach gaben 86 Prozent der Befragten an, eine direkte Verbindung sei ein wichtiges oder sehr wichtiges Kriterium bei der Flugbuchung - beim Ticketpreis sagten das 90 Prozent. Günstige Abflugzeiten waren für 81 Prozent von großer Bedeutung. Der Ruf der Fluggesellschaft war immerhin noch 71 Prozent wichtig oder sehr wichtig, das Serviceangebot nur noch 43 Prozent.

Für die Umfrage im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft wurden im April 2016 1040 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren befragt, die in den vergangenen zwei Jahren geflogen sind.

(07.06.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.