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Der größte Reiseanbieter Tui meldet kurz vor dem Start der vorgezogenen Ostersaison auf Mallorca anhaltend starke Buchungen

Der größte Reiseanbieter Tui meldet kurz vor dem Start der vorgezogenen Ostersaison auf Mallorca anhaltend starke Buchungen

Umfrage zum Urlaub Mehrheit gegen Mallorca ohne Quarantäne

Flucht vor Lockdown und steigenden Infektionszahlen an den Ballermann auf Mallorca - ohne Quarantäne und Corona-Test bei der Rückkehr: Ist das eine gute Idee? Eine große Mehrheit der Deutschen hat dazu eine klare Meinung.

Fast zwei Drittel der Deutschen halten die Aufhebung der Reisebeschränkungen für Mallorca für falsch. In einer Umfrage lehnten 65 Prozent die von der Bundesregierung beschlossene Aufhebung der Quarantäne und Testpflicht für Rückkehrer von der spanischen Ferieninsel ab.

Die Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab außerdem, dass nur 22 Prozent diesen Schritt für richtig halten. 12 Prozent machten keine Angaben.

Große Lust auf Urlaub

Der Boom bei den Buchungen für die Lieblingsinsel der Deutschen hält unterdessen an. DER Touristik meldete, dass sich die Zahlen in der Woche seit der Regierungsentscheidung verachtfacht hätten. «Die Nachfrage nach Mallorca-Urlaub ist seit der Öffnung immens hoch.»

Die Bundesregierung hatte vor einer Woche entschieden, Mallorca und andere Regionen in Spanien, Portugal, Dänemark und die Bahamas in der Karibik von der Liste der Corona-Risikogebiete zu streichen und damit auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufzuheben. Damit ist seit Sonntag Urlaub auf der Lieblingsinsel der Deutschen wieder ohne Quarantäne und Testpflicht bei der Rückkehr möglich. Lediglich bei der Einreise nach Spanien muss ein negativer Test vorgewiesen werden.

Besonders groß ist die Ablehnung der Regierungsentscheidung bei den Wählern der Regierungsparteien CDU/CSU (72 Prozent) und SPD (75 Prozent). Am ehesten wird sie von den Wählern der AfD akzeptiert. Aber auch von ihnen ist noch eine Mehrheit von 52 Prozent dagegen.

Inzidenz entscheidet über Reisebestimmungen

Die Bundesregierung hat sich selbst dazu verpflichtet, die Reisewarnung für ein Land oder eine Region aufzuheben, sobald die Zahl der Neuinfektionen unter 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sinkt. Sie rät aber trotzdem weiterhin generell von touristischen Reisen im In- oder ins Ausland ab.

44 Prozent der Befragten sprachen sich bei YouGov dafür aus, sogar die weltweite Reisewarnung zu reaktivieren, die es während der ersten Corona-Welle im vergangenen Frühjahr gab. 35 Prozent finden dagegen die bisherige Praxis der Bewertung einzelner Auslandsregionen nach Infektionslage grundsätzlich richtig. 13 Prozent wären für eine Abschaffung aller Reisebeschränkungen.

Die Bundesregierung hatte vor fast genau einem Jahr eine weltweite Reisewarnung für alle etwa 200 Länder ausgesprochen, die erst nach drei Monaten wieder aufgehoben wurde. Seitdem bewertet die Regierung alle Länder bis in einzelne Regionen hinein separat. Trotzdem gelten auch heute noch etwa 160 Länder ganz oder teilweise als Risikogebiet.

Buchungen halten an - Griechenland folgt ab Mai

Die Mallorca-Entscheidung hat die gebeutelte Reisebranche aufatmen lassen. Auch der größte Reiseanbieter Tui meldet anhaltend starke Buchungen. «Es gibt weiterhin eine deutliche Nachfrage für die neuaufgelegten Reisen», heißt es aus dem Unternehmen. Bei den Preisen sieht Tui trotz der hohen Nachfrage «keine besonderen Ausschläge nach oben» - bezogen auf die vorhandenen Kapazitäten sei man bei entsprechender Auslastung oft noch im Bereich von «Standardpreisen».

Der Konkurrent FTI meldet ebenfalls eine «extreme Steigerung der Nachfrage insbesondere für Mallorca». Seit der vergangenen Woche gebe es eine Erhöhung der Buchungen um das Fünffache zur Woche davor. «Damit haben wir uns sprunghaft den Zahlen im Vergleichszeitraum von März 2019 angenähert», sagt der FTI-Manager Manuel Morales.

Auch Airlines wollen von der gestiegenen Mallorca-Nachfrage profitieren. Die Lufthansa hat ihr zusätzliches Osterangebot schon fast komplett verkauft. «Die Flüge sind so gut wie ausgebucht. Es gibt nur noch Restplätze», sagt ein Sprecher. Derzeit sei aber nicht geplant, weitere Flugzeuge an den Start zu bringen. Perspektivisch zeichne sich zudem eine hohe Nachfrage für Griechenland ab Mai ab.

Andere Gesellschaften wie Eurowings, Condor, Tuifly oder die irische Ryanair hatten ebenso zusätzliche Flüge in die Ferienregion angekündigt, nachdem am Sonntag die Corona-Reisewarnung für die balearischen Inseln und einige weitere Gebiete gefallen war. Die Branche insgesamt kann an der Wiederöffnung Mallorcas nichts Unanständiges finden. Man verweist auf scharfe Hygienebestimmungen und die niedrigen Fallzahlen dort. Letztlich entsprächen die jetzt wieder möglichen Reisen genau den Regeln der Bundesregierung, heißt es.

(19.03.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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