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Umfrage Große Qualitätsunterschiede beiAirline-Hotlines

Wer schnelle Antworten auf Fragen zu Reisen haben will, greift in der Regel zum Telefon. Denn viele Airlines haben eine Hotline. Doch die Qualität lässt mitunter zu wünschen übrig. Das zeigt eine Umfrage.

Fragen zu Umbuchungen, Flugzeiten, Preisen: Wenn Reisende oder Reisebüro-Mitarbeiter die Telefon-Hotlines der Airlines anrufen, hoffen sie auf schnelle und kompetente Antworten. Das gelingt aber längst nicht allen Fluggesellschaften zufriedenstellend.
Ein Problem: Manche Airlines lagern die Hotlines in Callcenter im Ausland aus. Das kann den Service verschlechtern: Sprachprobleme und längere Wartezeiten werden dann mitunter zum Problem. Bei einigen der Airlines bekommt man am Wochenende nur schlecht Auskünfte am Telefon. Das zeigt eine Umfrage des Fachmagazins »travel.one« (Ausgabe 21/2015) zu 36 Airlines.
Andere Gesellschaften nehmen Beschwerden nur online an. Es gibt aber auch viele positive Beispiele, die mit kompetentem Service und guter Erreichbarkeit punkten. Ganz vorne im Test liegen Singapore Airlines (Gesamtnote 1,69) und Emirates (1,73). Der Telefon-Service der Lufthansa (2,17) landet als beste deutsche Airline noch in den Top 10.
Nicht immer gibt es für Endkunden und Mitarbeiter von Reisebüros die gleichen Telefonnummern. Wenn der Hotline-Service in ein Callcenter ausgelagert wurde, dann ist das aber der Fall. Nach Ansicht von »travel.one« lässt sich aus den Ergebnissen in jedem Fall eine Tendenz ablesen. Teils bekämen Reisebüromitarbeiter sogar schneller Auskunft, wenn sie sich als Endkunden ausgeben.

(14.12.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.