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Umfrage Jeder Zweite ist von seinemReisepartner genervt

Streit mit den Mitreisenden und das Essen sind die großen Ärgernisse der Deutschen im Urlaub. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Marktforschungsfirma Keyfacts Onlineforschung.

Der Umfrage zufolge regen sich 58 Prozent der Deutschen während des Urlaubs in erster Linie über ihre Reisebegleitung auf. Das sind meist die Ehe- und Lebenspartner, aber auch Freunde. Auf Platz zwei der häufigsten Ärgernisse landet das Hotelessen mit 35 Prozent. Zu viele Sonnenliegen am Strand oder Pool folgen mit 29 Prozent auf Platz drei, Kinderlärm mit 21 Prozent auf Platz vier. Das Problem, dass Liegen von anderen blockiert werden, ist dagegen geringer: Jeder Elfte (9 Prozent) ärgert sich darüber.
Überteuerte Preise und unfreundliches Personal nehmen die Deutschen dagegen relativ gelassen: Nur 3 Prozent der Befragten regen sich darüber auf. Auch Mängel im Hotelzimmer und Lärm am Urlaubsort nervten nur je 4 Prozent. Im Auftrag eines deutschen Reiseportals wurden 1222 Deutsche befragt.

(10.04.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.