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Umfrage Kleine Airports bieten mehr Service

Kleine Flughäfen bieten Passagieren einen besseren Service als die großen Drehscheiben des Luftverkehrs.

Das zeigt eine – vom Kölner Beratungsunternehmen Service Value durchgeführte – Umfrage unter 2.333 Fluggästen, die 3.628 Einzelurteile zu 33 Flughäfen abgaben. Deutschland größter Airport in Frankfurt am Main landete dabei – mit 54 von 100 möglichen Punkten – lediglich auf Rang zwölf, nur die beiden Berliner Flughäfen Tegel (51) und Schönefeld (48) sowie Hahn (37) erhielten noch schlechtere Noten.

Nummer eins im Service-Ranking ist Dortmund (67), vor Leipzig/Halle (66) und Dresden (65). Es folgen Bremen (63), Hannover (61), München (60), Nürnberg (60), Hamburg (59), Stuttgart (56), Düsseldorf (55) und Köln/Bonn (54). Guter Service sei aber »keine ausschließliche Domain der kleineren Flughäfen«, so das Unternehmen bei der Vorlage der 405 Seiten starken Analyse. Das zeige ein Vergleich mit dem 23 Millionen Passagiere abfertigenden Flughafen Zürich – der größte Airport der Schweiz erreicht wie Dortmund 67 Punkte.

Nach Angaben der Experten haben sich Deutschlands Flughäfen »noch nicht ausreichend mit dem Differenzierungsmerkmal Service beim Passagier positioniert«. Dabei werde ein guter Service unabhängig von der Flughafengröße durchaus »kundenseitig wahrgenommen und in Form höherer Kundenbindung honoriert.«

(8.3.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.