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Umfrage Lieber Palmen statt Schwiegerelternzu Weihnachten

Weihnachten im Kreis der Familie: Für manch einen ist das gar nicht die beste Vorstellung. Viele Deutsche hätten nichts dagegen, die Festtage zum Beispiel am Strand zu verbringen - statt mit den Schwiegereltern am Weihnachtstisch zu sitzen.

Viele Deutsche würden Weihnachten am liebsten in der Karibik verbringen. 38 Prozent ziehen Palmen dem Schneematsch vor. Auch das Wellnesshotel ist beliebt: 31 Prozent können sich hier ihren Weihnachtsurlaub vorstellen. Skifahren ist bei 16 Prozent der perfekte Weihnachtsurlaub. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Smart Research im Auftrag von Hotels.com. 14 Prozent der Befragten bleiben am liebsten zu Hause und feiern im Kreis der Familie.
Bei der Frage, wen die Deutschen beim Weihnachtsurlaub am liebsten zu Hause lassen würden, liegen die Schwiegereltern mit 30 Prozent vorn. Auf ihre Haustiere würden 27 Prozent lieber verzichten, 23 Prozent auf die eigenen Eltern, 11 Prozent auf die Kinder und 10 Prozent auf den Partner.

(30.11.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.