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Umfrage New York hat das beste Nachtleben der Welt

New York schläft nie, stattdessen feiert die Stadt die ganze Nacht lang. Klingt wie ein Klischee? Befragte Touristen sahen das jedenfalls genauso. Auch die deutsche Hauptstadt verteidigt demnach ihren Ruf als wilde Partymetropole.

In New York geht nachts die Post ab - und zwar so wie nirgends sonst auf der Welt. Das ergab eine internationale Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS zur Stadt mit dem besten Nachtleben unter 27.000 Menschen aus 26 Ländern. In jedem Land sei die Menge der Befragten repräsentativ, sagte ein Sprecher des Hotelbuchungsportals Hotels.com, das die Studie in Auftrag gegeben hat. Las Vegas landete auf dem zweiten und London auf dem dritten Platz.
Deutschland ist unter den zehn Sieger-Städten mit Berlin auf Platz sechs vertreten. Die deutsche Hauptstadt ist damit noch aufregender als Amsterdam und Barcelona. Zwei Berliner Clubs schafften es zudem unter die besten hundert des britischen Magazins »DJmag«: Der Spitzenclub von 2009, das Berghain, belegte in diesem Jahr Platz 13, das Watergate schaffte Platz 45.

(17.12.12, dpa/tmn)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.