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Umfrage Passagiere, die direkt ausder Hölle kommen

Die 10 schlimmsten Passagier-Typen wurden von Airlineratings.com ermittelt. Zu ihnen gehören z. B. rücksichtslose Eltern - auch »Parentus Slapdashii« genannt, die meinen, dass alle anderen Passagiere in der Maschine Babysitter für ihren Nachwuchs sind.

Bei einer Umfrage der britischen Zeitung »Telegraph« kam heraus, dass etwa 70 Prozent der Flugreisenden mehr für eine kinderfreie Zone im Flugzeug bezahlen würden - Malaysian Airlines und Air AsiaX haben darauf reagiert und tatsächlich solche Zonen eingerichtet. Auch sehr beliebt sind die »Reclinus Maximus«, die während des gesamten Fluges die Rückenlehne nach hinten geklappt lassen, damit der Hintermann sich auch wirklich gar nicht bewegen kann oder der »Smellus Incredibilus«, der seine Sitznachbarn mit seinem Körpergeruch "beglückt". »Armrest Grabbis« (belegen grundsätzlich die Armlehne) sind ebenfalls gern gesehene Sitznachbarn oder auch der »Chatticus Majorus«, der seine Mitflieger gern während des gesamten Fluges mit langweiligen Anekdoten aus seinem Leben unterhält.
Hier können Sie die komplette Auflistung lesen (engl.)

(08.07.13, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.