fbpx
REISE und PREISE

Foto:

Federico Gambarini / dpa

Umfrage Urlaubs-Postkarten bleiben im Trend

Post von Freunden und Familie landet heute eher auf dem Smartphone als im Briefkasten. Mit einer Ausnahme: Ansichtskarten aus dem Urlaub. Das bestätigt eine Umfrage.

E-Mails, SMS und sonstige Nachrichten vom Handy verdrängen nicht die Ansichtskarte aus dem Urlaub. Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Media Control verschicken drei von vier Deutschen weiterhin postalische Grüße an ihre Liebsten zu Hause (rund 78 Prozent).

Gefragt, wie sie ihre Urlaubsgrüße am liebsten übermitteln, gaben etwa 36 Prozent der Studienteilnehmer an, Nachrichten über Messengerdienste des Smartphones zu verschicken, 30 Prozent übermitteln per SMS oder MMS. Und rund 18 Prozent teilen sich über soziale Netzwerke mit. 15 Prozent nutzen das Telefon. Mehrfachantworten waren möglich.

Für die repräsentative Umfrage im Auftrag des Reiseunternehmens L‘TUR wurden im Juni 2016 1505 Verbraucher im Alter von 14 bis 60 Jahren befragt.

(05.07.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.