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Umfrage Was Passagiere für einenGratisflug tun würden

Flüge sind teuer. Das Geld möchten sich Passagiere gerne sparen. Doch wie weit würden sie dafür gehen? Das Gepäck verladen, Saft ausschenken oder Kinder betreuen?

Für einen Gratisflug würden die Deutschen einiges tun: Fast die Hälfte (46 Hälfte) wäre dazu bereit, Senioren an Bord zu helfen, ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa-Consulere im Auftrag von Travelzoo. Dabei wurden 2019 Personen aus Deutschland befragt. Mehrfachantworten waren möglich. 39 Prozent würden allein reisende Kinder betreuen. Jeder Dritte würde den Flugbegleitern beim Saft ausschenken helfen (33 Prozent) oder sich durchgehend von Werbung berieseln lassen (30 Prozent). Für ein kostenloses Ticket traut sich sogar knapp jeder Vierte (23 Prozent) zu, nach einer Schulung die Sicherheitshinweise zu übernehmen. Auch für das Verladen von Gepäck (22 Prozent) oder das Putzen nach der Landung (19 Prozent) wären sich viele nicht zu schade.
Doch es gibt auch eine Klientel, für die das alles nicht infrage kommt: Jeder Vierte (26 Prozent) gab in der Umfrage an, für ein Gratisticket keines der genannten Dinge zu tun. Ein kleiner Teil der Befragten ist dagegen zu großen Entbehrungen bereit und würde sogar im Stehen fliegen (7 Prozent) - das ist allerdings nicht erlaubt.  

(28.01.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.