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Umfrage Mit wem deutsche Urlauber verreisen würden, wenn sie könnten

Mit George Clooney am Strand liegen oder mit Barack Obama einen Pina Colada schlürfen: So oder so ähnlich dürften die Fantasien manch einer deutschen Urlauberin ausfallen. Zumindest, wenn man den Ergebnissen einer Umfrage glaubt.

Dürften sie wählen, würden deutsche Frauen am liebsten mit George Clooney oder Barack Obama in den Urlaub fahren. In einer aktuellen Umfrage des Unternehmens Payback nannten rund 19 Prozent der Teilnehmerinnen den US-Schauspieler und den Präsidenten der USA auf die Frage, mit wem sie am liebsten in den Urlaub fahren würden. Auf Platz drei landeten der deutsche Schauspieler Matthias Schweighöfer und sein schottischer Kollege Sean Connery mit jeweils 13 Prozent. Nur ein Prozent hingegen würde die Ferien gerne mit Schlagersänger Roberto Blanco verbringen.
Die Männer würden am liebsten Barbara Schöneberger mit auf Reisen nehmen. Die Moderatorin nannten 29 Prozent der männlichen Befragten. Weit abgeschlagen landeten auf Platz zwei und drei die US-Schauspielerin Angelina Jolie (15 Prozent) und das Model Gisele Bündchen (12 Prozent). Als keine besonders gute Reisebegleitung schätzen die Männer offenbar Madonna ein: Nur 2 Prozent entschieden sich für die Sängerin aus den USA.

(14.02.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.