fbpx

UMFRAGE Wo die meisten Urlaubsmuffel wohnen

In Westeuropa fahren in diesem Jahr 37 Prozent der Menschen nicht in den Urlaub, in Osteuropa sind es sogar 61 Prozent. Am reisefreudigsten sind die Schweden und Niederländer: Dort packen nur 13 und 15 Prozent der Bevölkerung 2010 nicht den Ferienkoffer. In Belgien bleiben 23 Prozent der Menschen zu Hause, in Großbritannien 29 Prozent, in Tschechien 30 Prozent und in Frankreich und Deutschland jeweils 38 Prozent.


Die meisten Reisemuffel gibt es in Bulgarien – 71 Prozent fliegen nicht aus – sowie in Rumänien (70 Prozent), Portugal (66), Ungarn (65) und Polen (62). Aber auch fast jeder zweite Türke oder Spanier geht nicht auf Achse, ebenso wie vier von zehn Italienern.

Besonders viel Geld – so zeigt eine unter 16 364 Personen in 16 Ländern durchgeführte Umfrage weiter – geben die Briten aus: 16 Prozent stecken umgerechnet mehr als 2000 Euro in die Reisekasse. Auch in den Niederlanden (13 Prozent), Schweden (elf) und Belgien (neun) sind viele Ferienbudgets vergleichsweise großzügig bemessen. Im Schnitt lassen sich sieben Prozent der Westeuropäer ihre Ferien 2010 mehr als 2000 Euro kosten, in Deutschland greifen aber nur vier Prozent so tief ins Portemonnaie.

Durchgeführt wurde die Befragung von dem sich der Marktforschungsförderung widmenden GfK Verein und dem »Wall Street Journal Europe«. Zeitraum der Umfrage: Frühjahr 2010.
(22.6.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.