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REISE und PREISE

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Bernd Wüstneck / dpa

Umrechnen im Urlaub Jeder siebte Reisende denkt noch in D-Mark

Der Euro ist von Zeit zu Zeit umstritten, doch hat sich als Währung in Europa durchgesetzt. Doch viele Deutsche denken vor allem im Urlaub immer noch an die vorherige Währungseinheit, die D-Mark.

Der Euro wurde vor fast 15 Jahren eingeführt - und trotzdem rechnen viele Touristen im Urlaub immer noch die Preise in D-Mark um. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Media Control.

Rund jeder Siebte (15 Prozent) rechnet demnach sogar immer um. Und vier von zehn (41 Prozent) sagten, das komme ab und zu vor. Ebenso viele gaben an, nicht in D-Mark umzurechnen. Oft führt das Umrechnen in die alte Währung zu Sparsamkeit: Knapp jeder Fünfte (19 Prozent) erklärte, er habe danach schon darauf verzichtet, für etwas Geld auszugeben. Bei gut jedem Dritten (35 Prozent) kam das zumindest schon einmal vor. Im Auftrag des Reiseveranstalters L'tur befragte Media Control im Juli 1.108 Personen zwischen 14 und 60 Jahren.

(02.08.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.