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Unfall im Ausland Es gelten die örtlichen Verhaltensregeln

Bei einem Unfall zwischen Deutschen im Ausland haftet, wer gegen die dort geltenden Verhaltensvorschriften verstößt. Das gilt laut einem Urteil unabhängig davon, ob es sich um geschriebenes oder um Gewohnheitsrecht handelt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab damit der Schadensersatzklage eines Skifahrers aus Deutschland gegen einen Landsmann statt (Aktenzeichen: 5 U 1273/10). Die Skifahrer waren in Österreich auf einer Piste zusammengestoßen. Der Kläger verwies darauf, dass nach den Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS grundsätzlich der Hinterherfahrende eine besondere Aufmerksamkeitspflicht habe und dieser bei einem Unfall allein hafte. Der Unfallgegner verwies darauf, nach deutschem Haftungsrecht treffe den Kläger in jedem Fall ein Mitverschulden.

Das OLG schloss sich der Auffassung des Klägers an. Maßgeblich sei nicht das deutsche, sondern das in Österreich geltende Recht. Auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten komme es nicht an. Als unerheblich werteten die Koblenzer Richter auch, dass die FIS-Regeln in Österreich nicht etwa als gesetzliche Regeln, sondern als Gewohnheitsrecht gelten.

(12.05.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.