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Stefanie Berk ist Vorsitzende der Geschäftsführung bei der Thomas Cook Touristik GmbH

Stefanie Berk ist Vorsitzende der Geschäftsführung bei der Thomas Cook Touristik GmbH

Foto: Thomas Cook

Unruhige Zeiten Urlaubsentscheidungen dauern länger

Es sind unruhige Zeiten mit vielen Umbrüchen. Terroranschläge tragen ebenfalls erheblich zu Verunsicherung in der Gesellschaft bei. Hat all das auch Einfluss auf das Reisen?

Spielen Angst sowie Image und Politik eines Landes heute eine größere Rolle bei der Urlaubswahl als früher? Antworten gibt die Vorsitzende der Geschäftsführung beim Veranstalter Thomas Cook, Stefanie Berk, im Interview mit dem dpa-Themendienst.

Ganz grundsätzlich gefragt: Wie politisch ist der Urlauber, der bei Ihnen ins Reisebüro kommt?
 
Nicht so wahnsinnig politisch. Aber natürlich interessiert die Weltlage. Im Gespräch mit dem Kunden spielen die Themen Terrorgefahr und Flüchtlinge schon eine Rolle. Da gibt es immer wieder Rückfragen.
 
Davon dürfte es nach dem erneuten schweren Terroranschlag in Istanbul nun besonders viele geben. Wie wirkt sich solch ein Anschlag auf die Fragen und auf die Buchungsentscheidungen im Reisebüro aus?
 
Der Anschlag macht uns alle sehr betroffen und ist für das Reiseland Türkei ein erneuter Rückschlag. Bei den Reisenden nehmen wir unmittelbar nach solchen Ereignissen in der Regel erstmal eine Art Innehalten wahr. Viele warten dann ab, wie sich die Lage weiter entwickelt, der Tag danach ist ein schlechter Buchungstag. Aber die Buchungen entwickeln sich dann meist langsam wieder aufwärts. Denn für die Feriengebiete im Süden der Türkei um Antalya schätzen auch die Gäste die Sicherheitslage anders ein als in Istanbul und Ankara.
 
Auch mittelfristig wirkt sich solch ein Anschlag also nicht auf die Buchungen für die Badeziele aus?
 
Die Häufung der Anschläge in diesem Jahr hat natürlich ihre Auswirkungen gehabt auf die Türkei-Buchungen, das kann man ja auch an den offiziellen Einreisezahlen ablesen. Insgesamt muss man sagen, dass nach den Anschlägen - auch zum Beispiel denen in Paris im vergangenen Jahr - eine allgemeine Verunsicherung eingesetzt hat. Die führt dazu, dass man sich nirgendwo mehr sicher fühlt. Jetzt in der Haupturlaubszeit und in der Phase mit Last-Minute-Buchungen stellt man aber doch fest, dass die Leute weg wollen. Alle wollen in Urlaub. Und da sehen wir bei den Reiseströmen in diesem Jahr den Trend zum westlichen Mittelmeer, zu Autozielen und zu Fernzielen - und damit eine geringere Nachfrage nach Zielen in Nordafrika und der Türkei.
 
So viel zum Thema Sicherheit. Oft wird ja gesagt, dass der Urlauber sich dafür interessiert, nicht aber für die Politik des Reiselandes. Wenn man sich die Türkei und Erdogan anschaut: Spielt das Image eines Landes wirklich keine Rolle bei der Urlaubswahl?
 
Doch, das Image spielt immer eine Rolle. Aber für einen typischen Neckermann-Urlauber, der in der Hauptsaison mit seiner Familie verreist, sind andere Kriterien ausschlaggebend – vor allem das Preis-Leistungsverhältnis. Ich hätte gedacht, dass die Politik zumindest bei den Deutschtürken, die bei uns mit Öger Tours verreisen, noch mehr Auswirkungen hat. Aber das ist nicht so.
 
Bewertet ein Sonne-und-Strand-Urlauber das Image eines Landes anders als ein Urlauber im Premiumbereich?
 
Menschen mit einer großen Reisekasse haben sowieso die freie Auswahl und sind dadurch generell flexibler als Urlauber, die genau schauen müssen, was sie wo für ihr Budget bekommen. Wir sehen bei Paaren eher einen Schwenk zu anderen Reisezielen als bei Familien, für die der Preis zählt. Generell will jeder Gast Sicherheit, Ruhe und Entspannung – das, was er im Alltag nur schwierig bekommt.
 
Die politische Weltlage beschäftigt die Menschen sehr, viele sind aufgebracht. Gibt es mehr Beratungsbedarf im Reisebüro?
 
Die Beratungsgespräche dauern länger, die Kunden sind unentschlossener. Sie lassen sich alle Optionen zeigen und überlegen dann lange. Die Urlaubsentscheidung dauert deutlich länger als in der Vergangenheit.
 
Glauben Sie, ein möglicher Präsident Trump könnte einen Effekt auf die Nachfrage nach USA-Reisen haben?
 
Der Hauptfaktor für die Nachfrage ist der Dollarkurs, und das seit Jahren schon. Ich würde sagen, es gibt 10 bis 15 Prozent 'politische Gäste', die dann nicht in die USA reisen würden. Aber die überwiegende Mehrheit lässt sich von anderen Faktoren leiten. Das kann man aber nicht statistisch sagen, das ist nur mein persönlicher Eindruck.
 
Welche Auswirkungen wird der Brexit auf Reisen nach Großbritannien haben?
 
Das könnte zum Beispiel für London-Reisen durchaus einen positiven Effekt im kommenden Jahr haben. Das Pfund war ja bislang recht stark und hat jetzt abgewertet. Aber Großbritannien ist für uns als deutscher Veranstalter kein großer Markt.
 
Die Gesellschaft wirkt sehr polarisiert – die Welt des Reisens davon aber recht unbeeinflusst. Denkt beim Urlaub jeder nur an sich?
 
Am Ende geht es um die Frage: Was betrifft mich im Urlaub? Gerade in einer schwierigen Welt braucht der Mensch Abstand und Erholung. Urlaub ist da nicht wegzudenken. Es gibt ein ganz starkes Bedürfnis, weiterhin zu reisen. Die Leute wollen die Welt entdecken. Dafür sprechen auch die starken Buchungszahlen auf der Fernstrecke. 

(29.06.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

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