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Die Menschen in Thailand bereiten sich auf den Tropensturm Pabuk vor

Die Menschen in Thailand bereiten sich auf den Tropensturm Pabuk vor

Unwetter in ThailandWegen Tropensturm zahlreiche Flüge abgesagt

Thailand erwartet den schweren Tropensturm »Pabuk«. Schon jetzt machen Regen und Wind mehreren Regionen zu schaffen. Touristen müssen mit Einschränkungen rechnen. Zahlreiche Flüge wurden vorsorglich abgesagt.

Ausläufer des womöglich schlimmsten Tropensturms seit Jahrzehnten haben den Süden Thailands mit heftigen Regenfällen, starken Winden und bis zu fünf Meter hohen Wellen auf See erreicht.

Laut der Meteorologiebehörde sollte der Sturm »Pabuk« am Freitagabend (Ortszeit) auf Land treffen. Ihrer Einschätzung zufolge könnte »Pabuk« ähnlich zerstörerisch werden wie Tropensturm »Harriet«, der 1962 fast tausend Menschen im Land tötete.

Die Ausläufer richteten ersten Informationen zufolge keine größeren Schäden an. Die bei Touristen beliebten Urlaubsregionen Phuket, Ko Samui und Krabi seien zunächst noch verschont geblieben, sagte der Katastrophenschutz in Phuket der Deutschen Presse-Agentur.

Vor der Südostküste Thailands hat der Sturm ein Fischerboot zum Kentern gebracht. Die Leiche eines Fischers sei am Strand der Provinz Pattani gefunden worden, berichtete die Tageszeitung »Khao Sod«. Ein weiterer Fischer werde bei hohem Wellengang demnach noch vermisst. Nahe der Inselgruppe Ko Raya südlich von Phuket seien wegen der herannahenden Gefahr mehr als 100 Touristen von einem Boot gerettet worden.

Alle Flüge von und nach Ko Samui wurden vorsorglich abgesagt, auch wenn der Regen zunächst noch mäßig war, wie ein Flughafenmitarbeiter auf dpa-Anfrage sagte. Laut Katastrophenschutz wird die Situation dort noch nicht als Krise eingestuft. In Phuket habe es noch keinen Regen gegeben. »Es gibt keine Panik bei den Touristen. Aber falls irgendetwas passiert, sind wir gut vorbereitet«, sagte der Chef des Katastrophenschutzes in Phuket, Prapan Kanprasang.

Auch der Flughafen in der Provinz Nakorn Si Thammarart ist seit Donnerstagabend geschlossen. Der Flugverkehr am Airport Flughafen Surat Thani in der gleichnamigen Provinz sollte am Freitag ebenfalls eingestellt werden.

Das Unwetter war am Donnerstag vom Südchinesischen Meer heraufgezogen und hatte Nakorn Si Thammarat erreicht, wo der Sturm später auf Land treffen sollte. Laut der Meteorologiebehörde bewegt er sich mit einer Windgeschwindigkeit von bis zu 80 Stundenkilometern Richtung Westen.

Mehr als 6.000 Anwohner der Region hätten ihre Häuser vorsorglich verlassen müssen, teilte das Katastrophenschutzministerium mit. Derzeit dürfen keine Schiffe fahren, das Schwimmen im Meer ist bis auf weiteres verboten.

( 04.01.2019, dpa )

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.